Steuer:Was bleibt in der Familie?

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Ehegattensplitting oder Familiensplitting? Politiker diskutieren über die Besteuerung von Familien. Doch welche Varianten sind überhaupt denkbar? Eine Übersicht.

Felix Berth

Wie Familien zu besteuern sind, wird in Deutschland regelmäßig zum Konfliktthema. So diskutierte die Union im Jahr 2006 über ein "Familiensplitting" nach französischem Vorbild; nun erwägt auch die SPD die Korrektur des geltenden Rechts.

In fast allen europäischen Ländern - mit Ausnahme von Deutschland und der Schweiz - wurde das Ehegattensplitting in den siebziger Jahren abgeschafft. (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)

In den Reformdebatten kursieren zahlreiche Modelle, die sich drei Typen zuordnen lassen: dem klassischen Ehegattensplitting, dem Modell eines Familiensplittings und dem Prinzip einer individuellen Besteuerung.

Das Ehegattensplitting existiert in Deutschland seit Ende der fünfziger Jahre. Es fördert "Ehe und Familie" gemäß der Vorgabe des Grundgesetzes. Was ein Ehepaar verdient, wird bei der Steuerberechnung addiert; diese Summe wird durch zwei geteilt. Der verbleibende Betrag muss zweimal versteuert werden. Ein Ehepaar profitiert dabei mehrfach: Zum einen fällt der Steuersatz niedriger aus, weil die Steuerprogression weniger zuschlägt; zum anderen kann - falls ein Partner nicht arbeitet - dessen Grundfreibetrag auf den Ehegatten übertragen werden. Die steuerlichen Entlastungen liegen bei mehr als zwanzig Milliarden Euro; manche Schätzungen nennen Summen von bis zu 27 Milliarden Euro.

Der Vorteil für Ehepaare fällt umso größer aus, je stärker sich die Einkommen der Partner unterscheiden; verdienen beide das Gleiche, ist der Gewinn null. Ein Vorteil ist, dass Ehepaare mit gleichem Einkommen immer die gleiche Steuer bezahlen. Kritiker wie Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin monieren, dass das System "den Verzicht auf ein zweites Einkommen belohnt". In fast allen europäischen Ländern - mit Ausnahme von Deutschland und der Schweiz - wurde das Ehegattensplitting in den siebziger Jahren abgeschafft.

Familiensplitting wie in Frankreich

Das Renommee des Ehegattensplittings ist mäßig: Drei Viertel der Deutschen halten es nach einer Allensbach-Umfrage von 2008 für familienpolitisch wirkungslos.

Das Familiensplitting behält das Prinzip bei, dass die Einkommen der Ehepartner addiert werden. Bei Ehepaaren ohne Kinder gilt weiterhin, dass diese Summe durch zwei geteilt und doppelt versteuert wird. Bei Paaren mit Kindern wird dieser Divisor erhöht. In Frankreich - dem einzigen Land mit Familiensplitting - gilt bei einem Kind ein Divisor von 2,5; bei zwei Kindern von 3,0; jedes weitere Kind wird wie ein erwachsener Ehepartner gezählt. Das führt dazu, dass größere Familien in der Regel sehr geringe oder keine Steuern zahlen.

Allerdings sind die Steuerersparnisse in Frankreich "gedeckelt", weshalb Familien mit einem oder zwei Kindern dort nicht besser wegkommen als in Deutschland, wie die Ökonomen Katharina Wrohlich und Viktor Steiner vom DIW in der wohl besten Analyse des französischen Modells festgestellt haben. Denkbar wäre freilich, die "Deckelung" aufzugeben und jedes Kind steuerlich wie einen "ganzen" Erwachsenen zu behandeln . Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern würde also durch den Faktor vier geteilt. Dieses Modell würde - Stand 2006 - etwa 13 Milliarden Euro jährlich kosten; es wäre sozial sehr unausgewogen: "Fast die Hälfte des Geldes würde den einkommensstärksten zehn Prozent der Paare zugute kommen", schreiben Wrohlich und Steiner.

Probleme mit dem Grundgesetz dürfte es nicht geben, sagte die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt in einem Interview mit der SZ: "Unseren Entscheidungen kann nicht entnommen werden, dass allein das Ehegattensplitting verfassungsrechtlich zulässig ist."

Das System der individuellen Besteuerung gilt seit langem in fast allen europäischen Ländern. Dabei macht jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung und versteuert sein Einkommen selbst. Würde das in Deutschland eingeführt, müsste der Gesetzgeber entscheiden, was mit den eingesparten Milliarden geschieht. Vorteilhaft an diesem Prinzip ist, dass der "männliche Alleinverdiener" nicht länger bevorzugt wird; Frauen hätten einen erheblich größeren Anreiz, berufstätig zu werden.

Umstritten ist, ob die individuelle Besteuerung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte. Die SPD, die Grünen sowie die Linke haben mehrere Modelle entwickelt, die dieses Risiko vermeiden sollen. Diese Varianten versuchen, den Ehepaaren einen kleinen Teil der Vorteile zu lassen, damit die Karlsruher Einwände nicht zu vehement wären.

© SZ vom 11.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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