Stadtverkehr:Schnell da durch

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Anlieger frei, die anderen bleiben draußen? Schön wär's. Navis leiten Autofahrer oft auf Schleichwege. (Foto: Christian Endt)

Manche Autofahrer nehmen Abkürzungen durch Straßen, die für den Durchgangsverkehr gesperrt sind - ärgerlich.

Von Jochen Bettzieche

Dienstag Morgen in Bayern. Der Berufsverkehr schiebt sich durch die Straßen. Zahlreiche Hauptverkehrswege sind verstopft. So mancher Ortskundige biegt ab und nimmt einen Schleichweg. Und das auch, wenn diese Abkürzungen für den Durchgangsverkehr gesperrt sind. Kein Wunder, dass Anwohner solcher Straßen genervt sind. Manche versuchen daher, sich gegen die Autokolonnen zu wehren. Dabei müssen sie aber aufpassen, dass sie dabei nicht selbst gegen Gesetze verstoßen.

Zwei Gründe führen dazu, dass Autofahrer Schleichwege durch eigentlich gesperrte Straßen wählen. Da sind auf der einen Seite die Ortskundigen. Da sind aber auch diejenigen, die sich auf ihr Navigationssystem oder Google Maps verlassen - und von diesen regelwidrig geleitet werden. Die Unternehmen verweisen darauf, dass man über ihre jeweilige Internetseite solche Fehler melden könne. So erklärt ein Google-Sprecher, Nutzer könnten dort "mit uns in Kontakt treten und uns über mögliche Änderungen und Aktualisierungen, die vorgenommen werden müssen, in Kenntnis setzen."

Der Hersteller von Navigationsgeräten Garmin erhält seine Daten von einem Dienstleister. Änderungen stelle dieser bei eigenen Testfahrten fest. Oder die Kommune meldet eine neue Beschilderung. Entstehe nun eine neue Anwohnerstraße und die Stadt meldet das nicht, dann könne es auch bei Garmin dazu kommen, dass eine gesperrte Straße nicht umfahren werde, erläutert eine Sprecherin. Melden Anwohner oder Nutzer des Navigationssystems den Fehler, wird in der Regel ein Kontrolleur zu der Straße geschickt. Das kann allerdings dauern, so dass Anwohner sich gedulden müssen.

Bis zu 400 Fahrzeuge pro Stunde gelten als zumutbar

Dabei gilt rechtlich gesehen immer die Straßenverkehrsordnung und nicht die Angabe eines Navigationssystems. Und die ist klar. Die Gemeinden stellen runde Verkehrsschilder mit einem roten Kreis und einem PKW in der Mitte auf, wenn sie Straßen für den Durchgangsverkehr sperren. "Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge", bedeutet das. Dazu kommt das Ergänzungsschild "Anlieger frei."

Sibylle Barent, Referentin Recht und Steuern beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland, bezeichnet das als zahnlosen Tiger: "Wenn der Autofahrer sagt, er habe in der Straße etwas zu tun, muss er das nicht belegen." Barent empfiehlt, auf die zuständige Gemeinde zuzugehen und eine Verkehrszählung zu beantragen. Die Gemeinde könne dann je nach Ergebnis entweder eine Sperrung oder zunächst Einbahnstraßen beschließen oder Hindernisse wie Poller aufstellen.

Allein die Stadt München verzeichnet zwischen 100 und 150 Anfragen pro Jahr mit der Bitte, bestimmte Straßen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Jede Anfrage werde geprüft, erläutert Johannes Mayer, Leiter beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat: "Sollte eine Inaugenscheinnahme vor Ort ergeben, dass zumindest zu Stoßzeiten subjektiv erhöhter Schleichverkehr herrscht, wird eine Verkehrserhebung veranlasst beziehungsweise eine Verkehrszählung durchgeführt." Grundsätzlich zumutbar seien bis zu 400 Fahrzeuge pro Stunde.

Kommt es zur Sperrung, bleibt immer noch die Frage, wie die Regelung tatsächlich durchgesetzt wird . Wenn sich Autofahrer nicht an die Verkehrsregeln halten, ist das für die Anwohner ärgerlich. Selbst Maßnahmen dagegen zu ergreifen und den Verkehrsfluss zu kontrollieren, ist ihnen aber nur bedingt gestattet. "Systematisch ein Viertel zu überwachen, ist eine Aufgabe der öffentlichen Stellen", stellt Andreas Sachs, Bereichsleiter Cybersicherheit und Technischer Datenschutz beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach klar. Alle ein- und ausfahrenden Fahrzeuge mit Uhrzeit und Kennzeichen zu notieren oder gar eine Videoüberwachung seien nicht erlaubt. Das kollidiert mit den Vorgaben für den Datenschutz. Eine Strichliste anlegen und ein paar Beweisfotos machen hingegen geht schon. "Man darf nicht selbst Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen", sagt Sachs. Eine Videoüberwachung erfasst schließlich auch diejenigen, die rechtmäßig dort fahren. Die haben aber ein Recht auf Privatsphäre.

Wer sich das Kennzeichen eines unzulässig den Weg abkürzenden Fahrzeugs notiert, kann den Vorfall bei der Polizei anzeigen. Darüber hinaus ist auch der zivilrechtliche Weg in Form einer Unterlassungsklage möglich. Unter Umständen hilft auch eine Beschwerde bei der Polizei. "Dann wird unter Umständen das Viertel in nächster Zeit intensiver bestreift und auf Falschfahrer geachtet", erläutert Ralf Etzel, Sprecher bei der Polizei in München. Er räumt aber ein, dass die Priorität solcher Fälle eher im unteren Bereich liegt.

© SZ vom 08.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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