Semesterbeginn:Diese Finanztipps sollten Studierende kennen

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Gerade hat an den meisten Unis das neue Hochschulsemester begonnen. (Foto: Joerg Koch/Getty Images)

Während des Studiums lässt sich an vielen Stellen Geld sparen - man muss sie nur kennen. Fünf Tipps, wie es geht.

Von Daniel Pöhler, Finanztip

An vielen Hochschulen geht es im April wieder los mit Vorlesungen, Seminaren und Tutorien. Spätestens nachdem das Geld für das Semesterticket vom Konto abgebucht wurde, ist das Geld bei vielen Studierenden knapp. Mit ein paar Tipps können sie es aber schaffen, mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro mehr in der Tasche zu haben.

Studienkosten von der Steuer absetzen

Wer direkt nach dem Abitur studiert, befindet sich in der sogenannten Erstausbildung. Die Kosten dafür können Studierende als Sonderausgaben von der Steuer absetzen - beschränkt auf 6000 Euro im Jahr. Das bringt aber nur etwas, wenn der Studierende "zu versteuernde Einkünfte" hat, also zum Beispiel einen gut bezahlten Nebenjob oder Mieteinnahmen aus einer geerbten Wohnung. Falls nicht, läuft der Sonderausgabenabzug ins Leere.

Anders wäre es, würden die Kosten für das Erststudium als "vorweggenommene Werbungskosten" für den späteren Beruf gelten. Dann könnten Studierende die Kosten später mit ihrem ersten richtigen Gehalt verrechnen und kräftig Steuern sparen. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden, ob diese Praxis grundsätzlich zulässig ist. Studierende sollten die Kosten trotzdem schonmal als Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt kennzeichnet den Steuerbescheid als vorläufig, bis das Urteil da ist.

Ein Master-Studiengang nach einem abgeschlossenen Bachelor-Studium gilt hingegen als Zweitausbildung. Studierende im Zweitstudium können ihre Ausbildungskosten bereits jetzt als Werbungskosten absetzen.

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Bafög beantragen

Studierende bekommen bis zu 735 Euro Bafög im Monat vom Staat. Wer Bafög-berechtigt ist, sollte die Förderung auf jeden Fall beantragen, auch wenn er glaubt, sich durch Nebenjobs oder Finanzspritzen der Eltern oder Großeltern über Wasser halten zu können. Nach dem Studium muss nämlich höchstens die Hälfte des Bafögs zurückgezahlt werden - oft sogar weniger oder gar nichts. Wichtig zu wissen: Bafög gibt es nicht rückwirkend. Der Antrag sollte daher spätestens im ersten Monat des Studiums eingereicht werden, also noch im April.

Rundfunkbeitrag sparen

Studierende, die Bafög beziehen, sollten sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Automatisch geschieht das leider nicht, sie müssen die Bafög-Bescheinigung an den Beitragsservice (die ehemalige GEZ) schicken. Wer kein Bafög bekommt, zahlt 17,50 Euro im Monat, sobald er eine eigene Wohnung bezieht. In einer Wohngemeinschaft muss nur ein Bewohner zahlen, nicht alle; den Beitrag kann sich die WG dann teilen. Ein Wohnheimzimmer zählt allerdings als eigene Wohnung, sofern es eine eigene Klingel und einen eigenen Briefkasten hat.

Studenten-Rabatte nutzen

Viele Unternehmen locken mit Rabatten für Studierende. Einzige Voraussetzung: Ein gültiger Studierendenausweis oder eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. In einigen Fällen läuft der Preisnachlass über den Anbieter Unidays, bei dem sich die Hochschüler aber erst anmelden müssen. Rabatte gibt es unter anderem bei Angeboten wie Amazon, Apple Music oder Spotify. Auch Laptops und Tablets gibt es für Studierende häufig günstiger. Beim Handy- oder DSL-Tarif können Studierende ebenfalls sparen: Mehr Datenvolumen zu reduzierten Preisen bieten fast alle Netzbetreiber.

Den richtigen Studentenjob wählen

Der ideale Studentenjob ist ein Minijob. Bis zu einem Verdienst von 450 Euro im Monat sind Studierende in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos versichert. Wer mehr verdient, zahlt einen ermäßigten Beitrag. In dem Fall sollten sich Hochschüler möglichst als Werkstudent anstellen lassen. In der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten 20 Stunden pro Woche arbeiten. Aber Achtung: Bafög-Empfänger dürfen nur 406 Euro im Monat verdienen. Wer darüber liegt, dem wird das Bafög gekürzt.

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