Rente:Für wen sich neu das Riestern lohnt

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Ab 2018 könnten Geringverdiener bis zu 200 Euro an zusätzlicher Rente aus Riesterverträgen oder einer betrieblichen Altersversorgung behalten - ohne Verrechnung. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Die große Koalition hat gerade die Chancen erheblich verbessert, im Alter mehr Geld auf dem Konto zu haben.

Von Hermann-Josef Tenhagen, Finanztip

Nach monatelangem Ringen hat die Große Koalition jetzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Nun muss dem Prestigeprojekt von Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) Anfang Juli nur noch der Bundesrat zustimmen.

Es sind einige gute Dinge herausgekommen - und ein paar eher durchschnittliche. Besonders beim Kernthema des Gesetzes, der Betriebsrente, hatten sich manche mehr erhofft. Diese vier Neuerungen sind beachtenswert:

1. Bis zu 200 Euro der privaten Zusatzrente sind sicher

Ist die gesetzliche Rente sehr niedrig, stockt der Staat auf das Niveau der Sozialhilfe auf, die sogenannte Grundsicherung. Dabei werden alle Einkünfte verrechnet, wozu heute auch Riesterrente und Betriebsrente zählen. Wer mit gesetzlicher Rente plus Riester weniger zusammen hat als die Grundsicherung, hat sich umsonst mühsam etwas fürs Riestern abgespart.

Das Problem dabei: In jungen Jahren ist es kaum abzusehen, wieviel gesetzliche Rente am Ende tatsächlich herauskommt. Mit dem neuen Gesetz muss sich niemand mehr den Kopf zerbrechen. Ab 2018 könnten Geringverdiener dann bis zu 200 Euro an zusätzlicher Rente aus Riesterverträgen oder einer betrieblichen Altersversorgung behalten - ohne Verrechnung.

2. Künftig 175 Euro Riester-Zulage

Riestern für Geringverdiener lohnte sich bislang vor allem für Alleinstehende mit mehreren Kindern. Dank der Kinderzulagen von bis zu 300 Euro kommt eine ordentliche Förderrendite heraus. Künftig soll diese noch ein wenig steigen. Denn die Grundzulage für den Sparer erhöht sich von 154 auf 175 Euro im Jahr.

Für einen Geringverdiener, der im Jahr 26.000 Euro verdient und ein Kind hat, bedeutet das: Er muss Jahr für Jahr weniger einzahlen. Über 30 Jahre steigt seine Förderrendite von bereits ordentlichen 3,10 Prozent pro Jahr auf rund 3,25 Prozent. Oder anders ausgedrückt: Über die Zeit kommen noch einmal 630 Euro vom Staat hinzu.

3. Der Arbeitgeber muss etwas zur Betriebsrente zuschießen

Spätestens ab 2022 muss der Chef in jedem Fall etwas dazugeben, wenn Arbeitnehmer für die Betriebsrente etwas vom Bruttogehalt abzweigen. Die Regelung im Gesetz ist allerdings nicht ganz zufriedenstellend: Denn künftig muss der Chef den Arbeitnehmerbeitrag laut Gesetz nur mit 15 Prozent bezuschussen - obwohl er sich für jeden Euro rund 19 Prozent an Sozialabgaben spart. Für alle, die in der nächsten Zeit Betriebsrentenkonditionen mit dem Chef verhandeln, heißt das: Sie sollten im Vorgriff auf das Gesetz mindestens 15 Prozent Zuschuss verlangen. Am besten aber 25 Prozent. Erst dann lohnt sich die Betriebsrente so richtig.

4. Der Arbeitgeber muss die Rente nicht mehr garantieren

Künftig soll es für tarifgebundene Unternehmen eine neue, sechste Möglichkeit geben, betriebliche Vorsorge (bAV) auszugestalten, nämlich die Betriebsrente ohne Garantie. Der Arbeitgeber muss demnach die Beiträge der Mitarbeiter nur noch bezuschussen, darf aber keine Verzinsung oder konkrete Rentenhöhe mehr versprechen.

Wer fürs Alter vorsorgt, mag in dieser neuen Möglichkeit einen Nachteil sehen. Doch allzu große Sorge ist eigentlich nicht nötig. Denn erstens liegt es erst einmal an den Tarifparteien, die Details auszuhandeln - am Ende könnte beispielsweise auch ein hoher Arbeitgeberzuschuss herauskommen. Zweitens funktioniert eine renditeorientiertere Geldanlage - trotz kurzfristigen Verlustrisiken - langfristig meist gut. Eine Beitragsgarantie dagegen wirkt sich negativ auf die Renditechancen aus.

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