Rauchmelder:Gut gewarnt

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Rauchmelderpflicht gilt für Neubauten, genehmigungs­pflichtige Umbauten sowie Bestands­bauten ab 2013. (Foto: Martin Gerten/dpa)

In immer mehr Wohnungen sind Rauchmelder installiert. Die Anzahl der Toten und Verletzten ist in den vergangenen Jahren daher deutlich zurückgegangen.

In immer mehr Wohnungen werden lebensrettende Rauchmelder installiert. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt die Rauchmelderpflicht vom 1. Januar 2017 an für alle Wohnungen. Auch im Saarland läuft eine Übergangsfrist Ende 2016 aus. Damit bestehen dann ab dem neuen Jahr in elf der 16 Bundesländer Einbaupflichten auch für alte Wohnungen. Weitere Länder folgen in den kommenden Jahren. Für Neubauten gibt es die Pflicht zum Rauchmeldereinbau schon jetzt in allen Bundesländern.

"Es geht darum, Menschenleben zu retten. Deshalb sollen die Rauchmelder in den Wohnungen eingebaut werden", sagt ein Sprecher des NRW-Bauministeriums in Düsseldorf. Die Verpflichtung ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Deshalb gibt es unterschiedliche Regelungen und keinen bundeseinheitlichen Stichtag.

Pro Tag werden in Deutschland etwa zwei Menschen dank Rauchmeldern vor dem Tod oder vor Brandverletzungen gerettet, wie eine bundesweite Medienauswertung des Forums Brandrauchprävention über einen Zeitraum von sechs Monaten ergeben hat. "Die Zahl der Brandtoten sinkt in Deutschland tendenziell immer weiter. Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang und der Installation von Rauchmeldern", sagt Claudia Groetschel, Sprecherin des Forums. So seien vor 20 Jahren durch Rauch und Feuer bundesweit 714 Menschen ums Leben gekommen. Vor zwei Jahren waren 347 Brandtote zu beklagen.

Der Verband der Feuerwehren in NRW geht davon aus, dass bisher höchstens jede zweite Wohnung im bevölkerungsreichsten Bundesland entsprechend ausgestattet ist. Mit Blick auf andere Länder, die die Rauchmelderpflicht schon eingeführt haben, hält der Verband einen Ausstattungsgrad von mehr als 70 Prozent für erreichbar.

Eine Kontrolle der gesetzlichen Verpflichtung sei zwar schwierig, aber die meisten Eigentümer dürften sich daran halten. "Das ist ähnlich der Anschnallpflicht im Auto", sagt Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbandes der Feuerwehren in NRW. Häufig wiesen auch Schornsteinfeger darauf hin, wenn keine Rauchwarnmelder sichtbar in Häusern angebracht seien.

© SZ vom 04.11.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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