Private Geldanlage:Was bewirkt die Abgeltungsteuer?

Lesezeit: 1 min

Unabhängig von der Höhe des privaten Einkommens werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ab 2009 pauschal versteuert.

M. Autenrieth

Eine Steuerreform löst oft eine große Unsicherheit bei den betroffenen Steuerzahlern aus. Genaue Details und ihre Auswirkungen auf die zukünftige Vermögensplanung in Bezug auf die Abgeltungsteuer sind bei vielen privaten Anlegern noch nicht angekommen. Experten fordern eine umfassende, mit großem Fachwissen unterlegte Information der Steuerpflichtigen.

Welche Anlageformen sind in welcher Art und Weise von der Abgeltungsteuer betroffen? (Foto: Foto: Photocase/MongognoM)

"Die meisten Anleger wissen noch gar nicht, was mit der Abgeltungsteuer auf sie zukommt", sagt Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut. "Sie empfinden zwar ein gewisses Unbehagen, aber was die Steuer tatsächlich bedeutet, ist weithin unbekannt."

Welche Auswirkungen hat die Abgeltungsteuer auf das private Einkommen? Sind die neuen Steuervorschriften wirklich einfach, transparent und gerecht, wie es im Mai der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück formuliert hatte?

Banken im Dienste des Staates

Die Einführung der Abgeltungsteuer ist letztlich eine Angleichung an die steuerliche Situation in vielen Ländern, in denen mit der Quellensteuer die direkten Abgaben an den Staat nur einen anderen Namen haben - und zumeist eine niedrigere Dimension als die in Deutschland geplanten 25 Prozent. Konkret bedeutet die neue Steuer für den einzelnen Anleger, dass künftig die Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne aus nach dem 1. Januar 2009 gekauften Aktien, Investmentfonds oder anderen Wertpapieren mit pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer zu versteuern sind - was insgesamt knapp 28 Prozent ausmacht. Diese pauschalen Abzüge werden direkt von der Bank einbehalten und anonym an den Staat abgeführt.

Höhere Freibeträge für Sparer

Von den Abgaben ausgenommen sind alle Kapitalerträge, die unter dem künftigen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Verheiratete liegen, sofern ein entsprechender Antrag bei der Bank gestellt ist. Der Pauschbetrag ist dabei der Nachfolger des Sparerfreibetrags, der um den bisherigen Werbungskostenpauschbetrag für Kapitaleinkünfte aufgestockt wurde. Die Möglichkeit Depotgebühren und ähnliche Kosten anzurechnen entfällt.

Neben dem Sparerfreibetrag wird es künftig auch die zwölfmonatige Spekulationsfrist nicht mehr geben. Für realisierte Kursgewinne von Papieren, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, sind die pauschalen 25 Prozent als Steuerabgabe fällig - gleichgültig ob die betreffenden Titel ein Jahr oder zwei Tage zuvor gekauft wurden.

Was auch immer die Anleger von den neuen Abgaben an den Staat halten mögen: Der Abgeltungsteuer auf legalem Wege entgehen können Anleger nicht.

© sueddeutsche.de/sme/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: