Pauschale Besteuerung:Eine geringe Last für die Altersvorsorge

Lesezeit: 2 min

Die meisten Anlageformen für die private Altersvorsorge bleiben von der Abgeltungsteuer verschont. Nur Fondssparer sollten wachsam bleiben.

Wer privat fürs Alter vorsorgt, muss sich keine Gedanken über die Steuerpauschale von 25 Prozent und den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Steuerpflichtigen machen - unabhängig vom ansonsten angelegten Vermögen. Denn der Gesetzgeber hat die Mehrheit der für die Altersvorsorge üblichen Anlageformen von der Steuer ausgenommen.

Nur fondsgebundene Rentenversicherungen sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen. (Foto: Foto: Photocase/mys)

Riester- oder Rürup-Renten sind von ihr ebenso wenig betroffen wie private Rentenversicherungen, die betriebliche Altersvorsorge und Kapitallebensversicherungen.

Auch wer zur Altersvorsorge in eine Immobilie investiert hat und diese wieder verkauft, muss sich nicht um die Abgeltungsteuer kümmern, er oder sie bleibt ebenfalls von der pauschalen 25-Prozent-Abgabe verschont.

Erträge aus Fondssparplänen sind steuerpflichtig

Nachteile sehen Fachleute dagegen bei einer privaten Altersvorsorge mittels Fondssparen, das viele Anleger als Ergänzung zu anderen Vorsorgeformen wie beispielsweise einem Riester-Vertrag betreiben. Während fondsgebundene Rentenversicherungen von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind, sollen Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne von Fondssparplänen künftig pauschal mit den 25 Prozent der Abgeltungsteuer belastet werden, dazu kommen noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Fällig wird die Steuer für alle Fondsanteile, die ab 2009 zu einem bestehenden oder künftig abgeschlossenen Sparplan hinzukommen.

Fondssparen ist flexibel und kostengünstig

Für Unmut unter Verbraucherschützer sorgt dabei, dass die Fondssparpläne aufgrund ihrer geringeren Kosten im Vergleich zu den Versicherungen die besseren Produkt sind, steuerlich gegenüber den teureren Rentenpolicen aber benachteiligt werden. "Es gibt seitens der Politik keine Sensibilität für die Kostenbelastung von Altersvorsorgeprodukten", beklagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen, Arno Gottschalk. Zumindest was Fondssparpläne angeht, hofft Gottschalk hier aber noch auf eine Änderung. Neben den geringeren Kosten bieten die Sparpläne gegenüber den Versicherungen den zusätzlichen Vorteil der Flexibilität. Die Sparer können hier die monatlichen Beiträge ihrer jeweiligen finanziellen Situation anpassen, während die Versicherungsbeiträge festgelegt sind.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) bemüht sich derzeit darum, Fondsparpläne mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr mit Rentenversicherungsverträgen gleichzustellen. Diese Forderung ist inzwischen auch von Seiten der Politik zu hören. Sparbeträge von bis zu 6000 Euro pro Anleger und Jahr, die in Fondssparpläne zur Altersvorsorge fließen, sollen von der Abgeltungsteuer ausgenommen werden. Die Definition ist auch hier mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr verknüpft.

Nach Ansicht von Verbraucherschützer Gottschalk sollten Altersvorsorgeprodukte generell hinsichtlich der Abgeltungsteuer einheitlich behandelt werden. "Es sollten gleiche Bedingungen für alle Sparformen zur Altersvorsorge herrschen, die der Überwachung durch die Bafin unterliegen."

© sueddeutsche.de/m.autenrieth/sme/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: