Pachten:Ein Garten fürs Wochenende

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Den Traum vom Grundstück kann man sich auch durch Pachten erfüllen. Bevor man einen Vertrag unterschreibt, sollte man einiges abklären, sonst kommen womöglich überraschende Kosten auf einen zu.

Eine Wohnung in der Stadt hat viele Vorteile. Kurze Wege, gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel - nur der Garten kann schon einmal fehlen. Eine Möglichkeit, sich zu behelfen, ist das Pachten eines Grundstücks. Den Vertrag sollten sich künftige Pächter aber genau durchlesen.

Zunächst einmal sollte im Pachtvertrag eine Art Inventarliste enthalten sein. "Im Vertrag sollte eine möglichst genaue Beschreibung dessen stehen, was ich pachte, also eine Auflistung mit allem, was zum Pachtgrundstück gehört", erklärt Thomas Hannemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vertraglich geklärt werden sollte auch die Nutzung des Grundstücks. "Darf es bebaut werden? Darf ein bestehendes Gebäude verändert werden? Ist der Pächter womöglich zur Instandhaltung eines bestehenden Gebäudes verpflichtet? Darf ich ein Auto auf dem Grundstück abstellen?", sagt Roger Gapp vom Verband Haus- und Wohneigentum. "Bei diesen Fragen ist das Gemeinderecht noch gar nicht berücksichtigt. Danach sollte sich ein künftiger Pächter auch erkundigen", rät Gapp.

Lange Laufzeiten sind meistens besser. Dann lohnen sich auch die Investitionen

Natürlich sollte auch die Bezahlung geregelt sein. Dazu gehören die Höhe des Pachtzinses, die Regelung, wann das Geld zu bezahlen ist, ob es direkt an den Eigentümer oder an einen Verwalter gezahlt werden soll. Auch die Frage der Nebenkosten sollte möglichst detailliert geklärt sein, ergänzt Hannemann: "Gehören die Nebenkosten zur Pacht dazu und wenn, welche fallen an? Werden sie in einer Pauschale erhoben oder berechnet sie der Verpächter anhand der Quadratmeterzahl des Grundstücks?" Grundsteuer, Versicherungen, Abwasser, Strom, Heizung, Warmwasser und Reinigungskosten könnten auch bei einem Wochenendgrundstück anfallen.

Außerdem sollten Verpächter und Pächter vertraglich festhalten, "wie die Sachen geregelt werden, die mit dem Grundstück zu tun haben", sagt Holger Becker vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Darunter falle möglicherweise der Winterdienst. Auch sollte geregelt sein, wer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig sei. Nicht zu vergessen ist auch die Laufzeit. Der Spielraum ist groß, es gibt sowohl Einjahres- als auch Zehnjahresverträge, ebenso wie unbefristete. "Ein Verpächter ist möglicherweise an einer kurzen Laufzeit interessiert, weil er dann die Pacht häufiger erhöhen kann", sagt Gapp. "Wenn die Laufzeit nicht vertraglich festgelegt wird, kann er jährlich gekündigt werden", gibt Becker zu bedenken. Pächtern rät er in der Regel zu langen Laufzeiten. Viele investierten schließlich in das Grundstück. Auch das Ende des Pachtvertrages sollte detailliert erklärt sein. Verpächter und Pächter sollten sich darauf festlegen, in welchem Zustand das Objekt zurückgegeben werden müsse, sagt Hannemann.

© SZ vom 22.04.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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