Optionsgeschäfte:BGH nimmt Broker in die Pflicht

Auch Broker müssen aufklären: Wer riskante Finanzprodukte an der Börse vermittelt, muss umfassend über die Risiken informieren. Sonst wird es teuer.

Anlegerschutz ist das Thema der Stunde - zumindest für die Regierung und die Justiz. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Anlegern nun weiter gestärkt. Brokerhäuser haften bei einer unzureichenden Risikoaufklärung, wenn sie auf Kontrollen ihrer Vermittler verzichtet haben, entschied der Bankensenat.

Damit war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem US-Brokerhaus Schadenersatz von knapp 6000 Euro verlangt hatte. Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der US-Börse eingesetzt - und nahezu komplett verloren. ( Az.: XI ZR 93/09 - Urteil vom 9. März 2010)

Ein deutscher Vermittler des Brokers hatte für die Klägerin Termin- und Optionsgeschäfte an der New Yorker Börse abgewickelt. Dies erfolgte ausschließlich über ein Online-System des Brokerhauses. Dem Urteil zufolge wurde die Klägerin nicht ausreichend über die Risiken dieser Kapitalanlageform aufgeklärt. Ein großes Verlustrisiko bargen alleine die extrem hohen Vermittler-Provisionen.

Das Brokerhaus habe die unseriösen Praktiken seines Vermittlers zumindest billigend in Kauf genommen, weil es auf Kontrollen verzichtete, so die Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009.

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