Mietwohnung:Hitze als Kündigungsgrund

Wenn die Temperaturen in der Dachgeschosswohnung im Sommer steigen, ist das kein Kündigungsgrund. Klettert das Thermometer aber auf 46 Grad Celsius, durchaus. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Dass es im Sommer heiß wird, ist normal, finden die Gerichte. Aber wenn die Temperaturen bis zu 46 Grad Celsius erreichen, wie im Fall einer Berliner Mietwohnung, ist das doch zu viel.

Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Wird die Wohnung in den Sommermonaten allerdings unerträglich heiß, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit Blick auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin (40/06). Auch eine Mietminderung kann gerechtfertigt sein, befand das Amtsgericht Hamburg (Az.: 46 C 108/04).

In dem Berliner Fall heizte sich eine Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius auf. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad. Normales Wohnen sei unmöglich gewesen: Wachskerzen schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich habe einen Hitzschlag erlitten. Hier waren nach Ansicht der Richter eine fristlose Kündigung und eventuelle Schadenersatzansprüche möglich.

Der Hamburger Mieter einer Obergeschosswohnung bemängelte, dass die Sommertemperaturen tagsüber bei 30 Grad und nachts noch bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Selbst stundenlanges Lüften brächte keinen Erfolg. Das Gericht ging hier von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte den Mietern für die hochpreisige, qualitativ gut ausgestattete Neubauwohnung eine Mietminderung von 20 Prozent zu.

© SZ vom 03.08.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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