Lohnsteuer: Fehlerhafte Bescheide:Die Krux mit Zeile 24

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Chaos wegen dreier Zeilen: Weil Bescheinigungen der Arbeitgeber nicht korrekt waren, sind Millionen Lohnsteuerbescheinigungen falsch. Eine genaue Prüfung bringt im Schnitt 1000 Euro ein. Allerdings profitiert nur eine bestimmte Einkommensgruppe.

Oliver Bilger

Das Ausfüllen der Steuererklärung zählt für die meisten Arbeitnehmer sicher nicht zu den liebsten Aufgaben. Umso ärgerlicher also ist es, wenn dabei zusätzliche Probleme auftreten, so wie jetzt gerade: Zahlreiche Arbeitgeber haben fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 verschickt.

Steuererklärung 2000

Viele Lohnsteuerbescheinigungen, die für die Lohnsteuererklärung benötigt werden, waren fehlerhaft.

(Foto: dpa)

Die Panne war dem Verein Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring beim Erstellen der Einkommensteuererklärung für seine Mitglieder aufgefallen. Betroffen sind Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, also mehr als 45.000 Euro im Jahr verdienen.

Ihnen droht ein zu hoher Steuerbescheid, falls sie unachtsam Angaben aus der Bescheinigung des Arbeitgebers in ihre Steuerunterlagen für das Finanzamt übertragen. Der Lohnsteuerhilfeverein rät deshalb, den Entgeltbescheid genau zu prüfen. Andernfalls wird es möglicherweise teuer: Das Finanzamt könnte fälschlicherweise im Schnitt 1000 Euro zu viel vom Steuerzahler verlangen.

Der aufgespürte Fehler bezieht sich nach Angaben des Hilfe-Rings auf knapp fünf Millionen Lohnsteuerbescheinigungen. Die "abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind weitaus höher als bisher ausgerechnet", teilt der Hilfe-Ring mit. Das betrifft im Detail die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung, die ab 2010 komplett steuerlich geltend gemacht werden können - allerdings nur, wenn die vom Finanzamt erwarteten Daten übermittelt wurden.

Für Verwirrung sorgen die Zeilen 25 und 26 in der Lohnsteuerbescheinigung. Dort werden bei den fehlerhaften Bescheiden die dem Arbeitnehmer verbleibenden Anteile bescheinigt, heißt es vom Hilfe-Ring, tatsächlich müssten aber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile in diesen Zeilen eingetragen werden.

Finanzministerium schiebt Schuld auf Softwareunternehmen

Für Unternehmen wie Datev, die Programme für das Ausfüllen der Entgeltbescheide entwickeln, tragen ungenaue Vorgaben aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums Schuld an dem Durcheinander: Für die Datev und die Mehrheit weiterer Anbieter von Lohn- und Gehaltssoftware habe es keine Hinweise gegeben, daran zu zweifeln, dass "für die freiwillig Versicherten wie bei den gesetzlich Versicherten der Arbeitnehmerbeitrag ohne den Arbeitgeberzuschuss zu bescheinigen ist".

Die Finanzverwaltung ging jedoch davon aus, dass der Gesamtbeitrag - also Arbeitnehmerbeitrag einschließlich des Arbeitgeberzuschusses - zu vermerken ist. Das Finanzministerium weist die Verantwortung von sich, die Softwareunternehmen hätten das Schreiben falsch verstanden, heißt es. Dem Steuerzahler kann die Debatte um die Schuldfrage egal sein, er muss nun seinen Bescheid prüfen.

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