Hochwasser:Schaden der Versicherung melden

Fotos sollten die Zerstörung durch das Hochwasser dokumentieren.

Bei Schäden durch die Hochwasserkatastrophe rät die Verbraucherzentrale Sachsen zur sofortigen Nachricht an die Versicherung. Auch wenn die Höhe des Schadens noch unübersichtlich sei, ist eine Schadensmeldung erforderlich. "Dies können Betroffene mit dem Hinweis tun, dass eine Aufstellung mit genaueren Angaben unverzüglich folgt", sagt Versicherungs-Expertin Andrea Hoffmann.

Ferner empfiehlt sie dringend, Schäden mit Fotos zu dokumentieren und Zeugen zu benennen. Laut Verbraucherschutz erfolgt die Regulierung 14 Tage nach Feststellung der Schadenshöhe. In der derzeitigen unüberschaubaren Situation seien die Beträge jedoch schwer festzulegen; daher seien sofortige Abschlagszahlungen möglich. Um die Schadenshöhe später möglichst präzise belegen zu können, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in Mitleidenschaft gezogene Einrichtungsgegenstände aufzubewahren. Bei größeren Schäden würden die Versicherungen Sachverständige schicken.

Sollte die Police durch die Katastrophe vernichtet oder nicht mehr zugänglich sein, können Kunden ihren Versicherer um eine Abschrift bitten. Nach Angaben des GDV ist eine solche Kopie selbstverständlich. Kein Versicherungsnehmer müsse sich sorgen, dass der Verlust der Unterlagen Nachteile für ihn bedeute.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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