Heizungsanlage:Mieten statt kaufen

Lesezeit: 1 min

Es klingt logisch: Statt einige Tausend Euro für eine neue Heizung auszugeben, könnte man sie auch einfach leasen. Der Anbieter kümmert sich um Technik und Service. Doch was als Rundum-Sorglos-Paket gepriesen wird, hat nicht nur Vorteile.

Von Uwe Roth/dpa

Eine Gasbrennwertheizung kostet locker zwischen 6000 und 8000 Euro. Wird sie beispielsweise mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert, sind mehr als 10 000 Euro fällig. Eine solche Summe hat nicht jeder in Reserve. Statt Barzahlung kann der Eigenheimbesitzer einen Kredit aufnehmen. Oder er kann eine Heizung leasen. Die Energiebranche spricht hier von Contracting. Anbieter solcher Mietheizungen sind größtenteils Energieversorger, die mit Heizungsbauern und Handwerksbetrieben zusammenarbeiten. Der Kunde schließt einen Vertrag und überweist monatlich einen Grundpreis für die Anlage. Geworben wird mit Preisen zwischen 70 und 100 Euro, obendrauf kommen die Verbrauchskosten. Der Anbieter kümmert sich dafür um den Einbau und die Wartung der Anlage, übernimmt sogar die Gebühren für den Schornsteinfeger. Und bei einer Störung steht ein 24-Stundendienst parat. Anbieter verkaufen diese Dienstleitungen als Rundum-Sorglos-Paket.

Doch auf dem Markt tun sie sich mit solchen Versprechen schwer. Zwar gibt es laut Isabell Bilger vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft zur Marktentwicklung bei Privatkunden keine belastbaren Zahlen", aus den Mitgliedsunternehmen kämen aber Rückmeldungen, die "einen eher stagnierenden Markt" aufzeigten. Die Versorger führten die Zurückhaltung der Kunden auf die niedrigen Zinsen und Energiekosten zurück, erklärt Bilger. Zudem sei es schwierig, kooperationswillige Handwerker zu finden, da deren Auftragsbücher voll seien. Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima ist ähnlich kritisch: "Privatkunden interessieren sich nicht sonderlich dafür. Sie wollen Herr ihrer Heizung und ihres Hauses sein."

Auch Carla Groß von der Verbraucherzentrale Sachsen sieht die Angebote mit Skepsis. Den Profit mache eindeutig der Anbieter. Das Problem sei die Vertragslaufzeit. "Es gelten üblicherweise die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Fernwärme", erläutert Groß. Diese sähen maximal zehn Jahre Laufzeit und jeweils fünf Jahre für eine Verlängerung vor. "Der Contractor kann damit seine Investition und seinen Gewinn absichern." Wer die Immobilie selbst bewohne, solle auf die Vertragsbedingungen schauen, die am Ende der Laufzeit gälten. "Die Anlage ist dann sicher zum Teil schon abbezahlt, aber sie gehört dem Vertragsnehmer trotzdem nicht."

Vorteile sieht Groß für Vermieter: Sie müssen sich nicht um die Heizung kümmern und können die Mehrkosten über die Heizkostenabrechnung direkt an die Mieter durchleiten.

© SZ vom 27.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: