Handwerker:Hilfe im Notfall

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Die Waschmaschine leckt, es gibt eine kleine Überschwemmung? Da ist schnelle Hilfe gefragt. Unseriöse Notdienste könnten die schwierige Lage ausnützen und überhöhte Rechnungen stellen. Verbraucher sollten sich nicht darauf einlassen. (Foto: Ralf Hirschberger/dpa)

Kleine Katastrophen passieren oft abends oder am Wochenende, wenn die Fachbetriebe zu haben.

Von Sabine Meuter/dpa

Ob Wasserrohrbruch, Heizungsausfall oder leck geschlagene Waschmaschine - derartige häusliche Katastrophen halten sich nicht unbedingt an Arbeitszeiten. Dabei ist in solchen Fällen schnelle Hilfe gefragt. Wer aber in Notfällen hektisch nach Fachleuten sucht, sollte immer daran denken: Auf dem Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter.

Ein Notdienst, der am späten Abend oder am Wochenende anrückt und einen Schaden behebt, erhebt oft einen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent. Dagegen ist juristisch auch nichts einzuwenden. Aber: "Der Zuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind", sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Unzulässig ist es, den Aufschlag einfach unter die Gesamtrechnung zu setzen, in der auch Kosten etwa für Spezialwerkzeuge oder Ersatzteile erhalten sind. Wer eine solche Rechnung erhält, sollte sie korrigieren. "Empfehlenswert ist, möglichst gleich bei der Kontaktaufnahme einen Preis für den Einsatz zu vereinbaren", erklärt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Der Preis setzt sich zusammen etwa aus dem Stundenlohn, den Kosten für die Anfahrt, der Höhe des Zuschlags und eventuellen Ersatzteilen. Summen, die am Telefon genannt werden, sind rechtlich bindend. Fällt später die Rechnung deutlich höher aus, kann sie angefochten werden. Manche Notdienste bestehen auf Kartenzahlung oder Geld in bar, wenn sie abends, nachts oder am Wochenende vorbeikommen. "Darauf müssen sich Kunden aber nicht einlassen", betont Kodim.

Mieter müssen immer zuerst ihren Vermieter verständigen

Wer einen Notdienst bestellt, muss ein Einsatzprotokoll unterschreiben. Eine Bargeldzahlung kommt allein aus steuerrechtlichen Gründen nicht infrage - der Kunde braucht, um Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen, eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerksbetriebs erfolgen. Wird der Kunde zur unverzüglichen Zahlung unter Druck gesetzt oder sogar bedroht, sollte die Polizei gerufen werden. Lässt sich der Kunde doch auf eine Barzahlung ein, dann sollten neben der Rechnungssumme handschriftlich die Worte "unter Vorbehalt" vermerkt werden. Damit haben Kunden später bessere Karten, wenn sie gegen eine womöglich zu hohe Rechnung rechtlich vorgehen wollen. "Generell empfehlenswert ist es, schon bei der Kontaktaufnahme eine Überweisung als Zahlungsmöglichkeit zu vereinbaren", sagt Gollner.

Aber wie können sich Verbraucher wappnen, damit sie erst gar nicht in die Falle eines unseriösen Notdienstes tappen? Ideal ist es, bereits im Vorfeld den Handwerker seines Vertrauens anzusprechen. Bietet er keinen Notdienst an, wird man unter der Handwerkersuche auf der Webseite des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fündig.

"Hilfreich ist es natürlich, wenn man bereits die Installation und Wartung von einem Handwerker ausführen lässt, der selbst einen Notdienst anbietet", betont Henning Gandesbergen vom ZVSHK. Der Kunde kennt dann den Handwerker, und der Handwerker kennt das Objekt.

Kommt es zu einem Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall in einer Mietwohnung, dann müssen Mieter als Erstes ihren Vermieter verständigen, erklärt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, sollte sich der Mieter vergewissern, ob für solche Notfälle etwa im Treppenhaus Notdiensttelefonnummern ausgehängt oder auf sonstige Weise - etwa in Infoschreiben an die Mieter - hierauf hingewiesen wurde. Sind dem Mieter keine Notdiensttelefonnummern bekannt und ist der Vermieter nicht zu erreichen, dann darf unter bestimmten Umständen der Mieter auch selbst einen Notdienst mit der Schadensbehebung beauftragen - auf Kosten des Vermieters. "Bei Heizungsausfällen ist jedoch zu beachten, dass von einem tatsächlichen Notfall nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Temperaturen in der Wohnung durch den Ausfall unter 18 Grad Celsius sinken", so Janßen.

Um im Nachhinein Streit um die Kosten zu vermeiden, sollte mit dem Vermieter im Vorfeld eine Regelung getroffen werden. In jedem Fall ist es ratsam, dass in einem Mehrfamilienhaus Kontaktdaten eines Notdienstes aushängen. "So kann man sich rechtzeitig einen seriösen Notdienst suchen", so Gandesbergen. Wichtig ist aus seiner Sicht eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage und der Sanitärinstallationen, damit Störungsfälle möglichst erst gar nicht auftreten.

Ein Tipp für Hauseigentümer: "Wasserschäden können über eine Hausratsversicherung versichert werden", sagt Kodim. Wenn Wasser infolge eines Rohrbruchs oder einer Leckstelle austritt, werden von dem Versicherer die Kosten für Trocknung und Beseitigung der Schäden übernommen. "In dem Fall muss der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet und alles versucht werden, den Schaden so gering wie möglich zu halten", so Kodim.

© SZ vom 20.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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