Finanzen kompakt:Einfach mal weniger garantieren

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Haftung nur noch für Privatanleger: Der Bankenverband plant eine Reform der Einlagensicherung. Außerdem klagen die USA einen Schweizer Banker an.

Die deutschen Banken wollen die Einlagensicherung für die Ersparnisse ihrer Kunden offenbar grundlegend reformieren. Unter anderem solle die sogenannte Sicherungsgrenze gesenkt werden, bis zu der die Kundengelder bei einer Bankpleite geschützt sind, berichtete das Manager Magazin. Bislang liegt diese Sicherungsgrenze bei 30 Prozent des Eigenkapitals einer Bank.

Skyline der Bankenstadt Frankfurt-Main: Die deutschen Banken wollen die Einlagensicherung reduzieren. (Foto: Foto: getty)

Alle Einlagen eines Kunden bis zu dieser Grenze sind dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) zufolge vollständig bei einer Bankpleite geschützt. Bei der Commerzbank wären dies laut BdB derzeit sieben Milliarden Euro pro Kunde. Die Commerzbank hat alleine 6,1 Millionen Privatkunden. Den Magazinbericht wollte der Bankenverband nicht bestätigen.

Neben der Senkung der Sicherungsgrenze strebe die Bankenbranche auch eine Beschränkung der Einlagensicherung auf Privatkunden an, berichtete das Manager Magazin weiter. Bislang sind vom Einlagensicherungsfonds auch institutionelle Großanleger wie Versicherungen oder Rentenkassen geschützt. Dies solle sich in Zukunft jedoch ändern. Daneben werde unter den Banken auch über eine andere Lastenverteilung diskutiert. Hierauf drängten vor allem Großbanken.

Bislang bemessen sich die Beiträge für die Einlagensicherung nach der Größe der Institute. Deshalb stammten dem Bericht zufolge zwei Drittel Gelder von der Deutschen Bank und der Commerzbank. Die Großbanken dagegen wollten die Beiträge künftig jedoch vom Risiko abhängig machen, dass eine Bank in Schieflage gerät und auf die Einlagensicherung angewiesen ist, berichtete das Manager Magazin.

Beim Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken handelt es sich um eine freiwillige Sicherungseinrichtung der Bankenbranche. Er sichert die Gelder von Kunden über die Grenze der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus ab. Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind derzeit bis 50.000 Euro geschützt, ab 2011 bis zu 100.000 Euro. Auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen haben ähnliche Schutzeinrichtungen wie die Geschäftsbanken für ihre Kunden.

HRE-Aktionäre: Zwangsabfindung von 1,30 Euro

Der Bund will den noch verbliebenen Aktionären des maroden Baufinanzierers Hypo Real Estate (HRE) 1,30 Euro Zwangsabfindung je Aktie zahlen. Dies teilten der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin und die HRE mit.

Damit sollen die verbliebenen Aktionäre weniger Geld erhalten als jene, die ihre Anteile im Zuge des staatlichen Übernahmeangebots im Frühjahr verkauft hatten. Der Soffin hatte den Anteilseignern damals 1,39 Euro je Aktie geboten.

Über die Details der Barabfindung würden die HRE-Aktionäre vor der nächsten Aktionärs-Hauptversammlung informiert, die voraussichtlich am 5. Oktober stattfinden soll, teilte der Soffin mit. Die Barabfindung soll demnach auf der Hauptversammlung beschlossen werden. Die Entscheidung gilt als sicher, da die HRE mittlerweile weitgehend verstaatlicht ist.

Die Zwangsabfindung der HRE-Aktionäre ist der letzte Schritt zur vollständigen Verstaatlichung des Baufinanzierers. Der Bund hält über den Bankenrettungsfonds mittlerweile 90 Prozent der HRE-Aktien. Der durch die Finanzkrise schwer getroffene Baufinanzierers wird durch staatliche Hilfen und Mittel aus der Bankenbranche von 102 Milliarden Euro am Leben gehalten.

Da der Soffin jetzt 90 Prozent der HRE-Aktien hält, hat er das Recht, die übrigen Aktionäre mit einer Zwangsabfindung aus der Bank herauszudrängen. Nach diesem sogenannten Squeeze-Out soll der marode Baufinanzierer vollständig saniert werden. Durch die Zwangsabfindung ist den Aktionären die Möglichkeit genommen, die Sanierung auf Staatskosten abzuwarten und ihre Aktien dann wieder für mehr Geld zu verkaufen. Zahlreiche HRE-Aktionäre haben wegen der Schieflage der Bank und des dramatischen Kursabsturzes in deren Folge viel Geld verloren.

Vermögensbildung: Der Osten hinkt hinterher

Die Privathaushalte in den ostdeutschen Bundesländer dürften erst in zehn bis 20 Jahren bei der Vermögensbildung mit dem Westen gleichgezogen haben. Das geht aus einer Studie des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hervor. Der Untersuchung zufolge hat das Vermögen der Haushalte in Ostdeutschland in den vergangenen 15 Jahren zwar deutlich stärker zugenommen als im Westen. Die fünf neuen Länder liegen aber alle immer noch am Ende der Länderrangfolge.

Immerhin hat sich der Abstand verringert, wie aus der Studie hervorgeht. Die Volks- und Raiffeisenbanken ermittelten auf der Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstatistik des Statistischen Bundesamtes, dass die Geldvermögen in Deutschland in den 15 Jahren von 1993 bis 2008 um knapp 70 Prozent auf durchschnittlich 47.700 Euro pro Haushalt gestiegen sind. In Westdeutschland lag der jährliche Zuwachs bei durchschnittlich knapp drei Prozent, im Osten dagegen bei gut 6,2 Prozent.

Dadurch seien die Unterschiede kleiner geworden, aber immer noch beträchtlich, erklärte der Verband. So verfügte im Jahr 1993 ein Haushalt in Bayern über 39.288 Euro, das war das 3,8-fache des ärmsten Bundeslandes, Sachsen-Anhalt (10.318 Euro). 2008 habe das durchschnittliche Geldvermögen pro Haushalt in Bayern 61.600 Euro betragen, nur noch das 2,3-fache des Haushaltseinkommens im weiterhin ärmsten Bundesland Sachsen-Anhalt (26.600 Euro).

Die größten Geldvermögen haben nach der Statistik die Haushalte in Bayern (61.600 Euro im Durchschnitt) und in Baden-Württemberg (61.400 Euro). Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen folgen auf den nächsten Rängen und liegen ebenfalls noch über dem Bundesdurchschnitt von 47.700 Euro. Knapp darunter liegt Schleswig-Holstein auf Rang sechs mit 45.300 Euro. Es folgen Hamburg, Niedersachsen und Berlin. Das Saarland nimmt Platz zehn in dieser Statistik ein, gefolgt von Bremen, Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Schweizer Banker wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Das US-Justizministerium und die Steuerbehörde IRS haben bei einem Gericht in Florida gegen einen Schweizer Banker und einen Anwalt Anklage wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Steuerbetrug eingereicht. Der Banker war bei der seit Mitte 2000 bestehenden Neuen Zürcher Bank (NZB) tätig, die sich Angaben einer Sprecherin zufolge sofort von ihm getrennt hat. Zu der Anzeige selbst wollte sich die Sprecherin nicht äußern. Die NZB habe im Frühjahr das seit 2002 betriebene Vermögensverwaltungsgeschäft für amerikanische Kunden eingestellt und diesen geraten, sich dem IRS zu stellen. Derzeit betreue die Bank keine Kunden aus den USA mehr.

Der Banker hat amerikanischen Angaben zufolge von den späten neunziger Jahren bis Mitte 2002 bei der Großbank UBS gearbeitet und ist dann zur NZB gewechselt. Die US-Behörden werfen den Beklagten vor, diese hätten reichen Amerikanern bei der Gründung von Scheinfirmen zum Zweck der Steuerhinterziehung und zur Verschleierung der wahren Besitzverhältnisse geholfen. Sie hätten zudem regelmäßig Kunden in den USA zu Geschäftszwecken besucht, was Bankern untersagt ist, die über keine US-Lizenz verfügen.

Bei der Einreise hätten die Beklagten angegeben, sie seien privat unterwegs, obwohl sie ihren Kunden gelegentlich Bargeld mitgebracht hätten. Sie hätten ihren Kunden von einer Selbstanzeige bei der Steuerbehörde IRS abgeraten und ihnen statt dessen eine Übertragung ihrer Vermögen von der Großbank UBS auf die kleine NZB nahegelegt.

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