Ferienimmobilie:Ein Häuschen am Strand

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Ob zur Eigennutzung oder als Renditeobjekt: Wer eine Wohnung oder ein Haus in einem Urlaubsort kauft, sollte einiges beachten. Und sich über Steuern informieren.

Ein eigenes Ferienhaus ist praktisch. Die Eigentümer können selbst darin Urlaub machen oder es vermieten, das ist Entspannung und Geldanlage zugleich. Doch der Kauf einer Ferienimmobilie kann auch schief gehen, warnt der Deutsche Ferienhausverband (DFV), und gibt Tipps.

Wer professionell vermieten wolle, solle einen Businessplan aufstellen. Darin sollten Urlauberzielgruppe, Mitbewerber im lokalen Umfeld, Unternehmens- und Marketingstrategie sowie die Finanzplanung enthalten sein, rät der Verband. Damit sich der hohe Kapitaleinsatz lohne, müssten Anleger das ganze Jahr über Einnahmen erzielen. Wichtig sei, die Rechtslage vor Ort zu beachten. Nicht überall sei es beispielsweise erlaubt, die Ferienwohnung zu vermieten, etwa in Wohngebieten. Kaufinteressenten sollten am besten bei der zuständigen Baubehörde nachfragen. Vorsichtige Ferienimmobilienkäufer beschränken sich besser auf Ortsteile, die speziell für die Fremdenbeherbergung vorgesehen seien.

Idealerweise seien Strand oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe der Ferienimmobilie. Allerdings seien die Kaufpreise in sehr guten Lagen beträchtlich gestiegen - und das nicht immer im Verhältnis zu den erwartenden Mieteinnahmen. Eine Möglichkeit sei daher, Abstriche bei der Lage zu machen und stattdessen mit einem besonderen Ambiente zu punkten - Sauna und Kamin könnten die Auslastung für das ganze Jahr erhöhen.

Finanzierung, Instandhaltung, Buchungsabwicklung und die Pflege der Immobilie könnten bis zu 50 Prozent der Mieteinnahmen ausmachen. Der Verband rät daher, so viel eigene Arbeitsleistung wie möglich einzubringen, etwa bei der Renovierung. Gut zu wissen: Wer gewerblich vermiete, könne Zinsen, Unterhaltungs- und Werbungskosten sowie Reparaturen von der Steuer absetzen. Wer mehr als 24 500 Euro jährlich einnehme, müsse Gewerbesteuern zahlen. Allerdings seien die steuerrechtlichen Fragen sehr komplex, weshalb der DFV empfiehlt, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

© SZ vom 26.08.2016 / dpa, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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