Noch hat der Bundestag das Budgetrecht für den deutschen Staatshaushalt. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit dem Titel "Bedarf das Zustimmungsgesetz zur Einführung des Art. 136 Abs. 3 AEUV einer Zweidrittelmehrheit?" (Auszug im Bild) warnt nun, dass das Hohe Haus dieses seit Jahrhunderten zugestandene Privileg verlieren könnte. Denn die Finanzierung des Euro-Schutzschirms werde durch "unwiderrufliche und unbedingte Garantien der Eurostaaten" abgesichert.
Die Reichweite dieser Ermächtigung sei kaum absehbar, warnen die Bundestags-Juristen. Zudem werde ein Verfahren in Gang gesetzt, ...
... an dessen Ende die Pflicht zur Zahlung sehr hoher Summen stehen könne, ohne dass das Parlament in diesen höchst haushaltsrelevanten Fragen entscheidenen Einfluss nehmen könne, heißt es in dem Gutachten.