Entschädigung bei Flugverspätung:Essen und Trinken - umsonst

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Schlechter Start: Jedes Jahr kommen unzählige Urlauber nicht oder verspätet an ihr Ziel - der Flieger bleibt am Boden. In welchen Fällen sie Entschädigung verlangen können.

Linda Ross

Ab an den Strand, und das auf schnellstem Wege. So denken viele Sommer-Urlauber, die sich per Flugzeug Richtung Süden aufmachen. Oft heißt es aber erst mal, stundenlang am Flughafen herumhängen statt die Füße in den Sand zu stecken - dann etwa, wenn der Flieger Verspätung hat oder der Passagier den Flug verpasst und sich um einen neuen bemühen muss. Welche Rechte haben Reisende in solchen Fällen?

"Cancelled" - falls der Flug gestrichen wird, kann der Kunde eine Ausgleichszahlung verlangen. Zumindest solange die Fluggesellschaft Schuld trägt. (Foto: Foto: Reuters)

Fall 1: Der Urlauber steckt im Stau oder sein Zug zum Flug hat Verspätung, sodass er seinen Flieger nicht mehr rechtzeitig erreicht. Kann er diesen kostenlos umbuchen?

Grundsätzlich trägt der Passagier dafür Sorge, dass er rechtzeitig am Flughafen eintrifft. Deshalb sollte man auf jeden Fall genug Zeit für die Anreise einplanen. Das gilt auch für Fluggäste, die ein Rail&Fly-Ticket zum Flug dazugebucht haben. Die Bahn ersetzt nämlich keine Flugticketkosten, sollte dem Reisenden wegen Zugverspätungen das Flugzeug vor der Nase wegfliegen.

"Denn bei Rail&Fly ist der Vertragspartner die Airline oder der Reiseveranstalter, es bringt also nichts, sich bei der Deutschen Bahn zu beschweren", erklärt Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin.

Die Schlichtungsstelle berät und vermittelt in Streitfällen mit Flugunternehmen und bietet unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org einen Überblick über die Rechte von Fluggästen.

Umbuchen geht nicht immer und kann teuer sein

Umbuchungen von verpassten Flügen sind nicht bei allen Fluggesellschaften möglich; und wenn, dann sind sie mit Gebühren verbunden. Oft bleibt nur die Wahl zwischen dem Kauf eines neuen Tickets oder dem völligen Verzicht auf die Reise.

Bei Germanwings etwa kann man nicht mehr umbuchen, wenn man vor dem geschlossenen Einbuchungsschalter steht. Bemerkt man allerdings bis zu zwei Stunden vor Abflug, dass man es nicht mehr rechtzeitig zum Flughafen schafft, kann man noch bei einer Hotline anrufen und eine Umbuchung vornehmen.

Das kostet allerdings 26 Euro Umbuchungsgebühr plus acht Euro Bearbeitungsgebühr sowie gebenenfalls die Differenz zwischen altem und neuem Flugscheinpreis.

Die Bearbeitungsgebühr kann sich der Urlauber sparen, wenn er übers Internet umbucht, aber nur, wenn er den ursprünglichen Flug online und als eingeloggter Kunde gebucht hat. Aber wer hat schon im verspäteten Zug auf dem Weg in den Urlaub Zugang zum Internet?

Sicherheitsgebühr und Flughafensteuer gibt`s zurück

Die "Umbuchungskulanz" kann aber auch von der Art des Tickets abhängig sein. Die Ticket-Palette von Lufthansa bietet zum Beispiel auch flexible Tickets an, die kostenfrei umgebucht werden können. Bei konditionierten Lufthansa-Flugscheinen ist aber unter Umständen keine Umbuchung möglich, oder es fällt eine Gebühr zwischen 50 und 100 Euro an.

Einen ganz kleinen Trost gibt es aber doch noch: "Tritt man einen Flug nicht an, kann man Sicherheitsgebühren und Flughafensteuer zurückfordern, und im Normalfall bekommt man diese auch problemlos erstattet", weiß Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin.

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Fall 2: Der Urlauber hat bereits eingecheckt, und sein Flug hat Verspätung oder wird komplett gestrichen. Welche Rechte hat der Reisende?

Für diese Fälle gibt es bei Abflügen innerhalb Europas seit 2004 klare Verordnungen des Europäischen Parlaments. Der Fluggast muss je nach Flugstrecke eine Wartezeit von zwei bis vier Stunden hinnehmen.

Nach vier Stunden gibt es Essen und Trinken - umsonst

Erst nach dieser Verspätungsspanne ist das Flugunternehmen zu Betreuungsleistungen wie kostenlosen Mahlzeiten oder Erfrischungsgetränken verpflichtet. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, hat der Kunde das Recht auf eine Hotelübernachtung sowie den Transfer dorthin und zurück zum Flughafen.

Bekommt der Reisende nichts fürs leibliche Wohl von der Fluglinie gestellt und verpflegt sich dann selbst, sollte er auf jeden Fall die Kaufbelege aufbewahren und später bei der Gesellschaft einreichen.

Verspätet sich der Abflug mehr als fünf Stunden, kann der Fluggast sich die Kosten für das Ticket erstatten lassen, wenn der Flug nun aufgrund der Reiseplanung keinen Sinn mehr macht und er ihn deshalb nicht mehr antritt. Andernfalls kann er auf eine andere Beförderung zum Zielort pochen.

Bei Unwetter hat der Fluggast Pech

Wird der Passagier überhaupt nicht befördert, weil sein Flug komplett ausfällt oder die Maschine überbucht ist, steht ihm eine Ausgleichszahlung zwischen 250 Euro bis zu 600 Euro zu, gestaffelt nach der Entfernung des Endziels. Wird ein Flug aber aufgrund höherer Gewalt annulliert, also etwa wegen Unwetter oder Eis auf der Rollbahn, besteht kein Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

"Bei Annullierung gibt es viele Reklamationen von Urlaubern", erzählt Verbraucherberaterin Eva Klaar. Denn wenn ein technischer Defekt auftritt, der nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, fällt dies in den Risikobereich der Airline, sprich: Sie muss an den Reisenden zahlen.

Das hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil im Dezember vergangenen Jahres bekräftigt. Eva Klaar rät: "Bei Streichung des Flugs sollte der Fluggast deshalb immer am Schalter nach den genauen Umständen fragen. So ist zum Beispiel der Streik der Piloten eines Unternehmens nicht unbedingt höhere Gewalt, der von Fluglotsen des Flughafens hingegen schon."

© SZ vom 22.07.2009/kfa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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