Elterngeld:Zeit für die Kleinen, Geld für die Großen

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Die Bundesregierung will von 2011 an beim Elterngeld sparen. Wen diese Entscheidung betrifft und was Väter und Mütter sonst beachten müssen. Ein Überblick.

Inga Rahmsdorf

Die Koalition will das Elterngeld für Spitzenverdiener und für Hartz-IV-Empfänger ab kommendem Jahr streichen. Die Süddeutsche Zeitung erklärt, worauf Eltern Anspruch haben und was künftig sonst noch wichtig ist.

Ein Ehepaar unternimmt in München mit seinen beiden Kindern bei Sommerwetter einen Ausflug auf das Olympiagelände. Die Bundesregierung will beim Elterngeld sparen. (Foto: dpa)

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Das Elterngeld erhalten Väter und Mütter, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes um die Erziehung kümmern und deshalb nicht Vollzeit arbeiten. Nicht nur erwerbstätige Eltern können staatliche Leistung beziehen, sondern auch Mütter und Väter, die studieren, eine Ausbildung machen, als Hausfrau oder Hausmann arbeiten oder arbeitslos sind.

Für wie lange können Mütter und Väter das Elterngeld erhalten?

Elterngeld gibt es nur in den ersten 14 Monaten eines Kindes. Diese Monate können die Eltern sich untereinander so aufteilen, wie sie möchten. Vater und Mutter können beispielsweise jeder sieben Monate Elterngeld beziehen, nacheinander oder gleichzeitig.

Bei der Aufteilung der Monate gibt es allerdings zwei Einschränkungen: Das Elterngeld muss für mindestens zwei Monate bezogen werden. Und jeder Partner kann die Leistung für höchstens zwölf Monate erhalten. Ein Elternteil kann also nicht alleine 14 Monate das Geld beziehen. Alleinstehende Mütter und Väter sind davon ausgenommen.

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Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt zurzeit mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Alle, die Anspruch auf Elterngeld haben, erhalten den Mindestbeitrag von 300 Euro - unabhängig davon, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht. Darüber hinaus ist die Höhe des Elterngeldes abhängig von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen, das wegfällt: es beträgt 67 Prozent des Einkommens.

Wer allerdings 2700 Euro netto und mehr verdient hat, bekommt den Höchstsatz von 1800 Euro. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte. Das Elterngeld orientiert sich zudem am individuellen Einkommen und nicht am Familieneinkommen. Paaren soll so erleichtert werden, während dieser Zeit auch auf das höhere Einkommen zu verzichten.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Grundlage ist bei Arbeitnehmern der durchschnittliche Lohn in den zwölf Monaten vor der Geburt. Dafür müssen die Gehaltsbescheinigungen für die zwölf Kalendermonate vor der Geburt eingereicht werden. Bei Selbstständigen ist der monatliche Gewinn entscheidend, also die Betriebseinnahmen minus der Betriebsausgaben. Selbstständige müssen meist den Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt vorlegen.

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Erhalten Geringverdiener auch nur 67 Prozent ihres Lohnes?

Nein. Wer vor der Geburt monatlich weniger als 1000 Euro netto verdient hat, erhält beim Elterngeld bis zu 100 Prozent seines Einkommens. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter der Marke von 1000 Euro liegt, steigt der Anteil um einen Prozentsatz.

Kann man die Auszahlung splitten?

Ja. Alle Eltern können auch beantragen, dass sie nur die halben Beträge erhalten, dafür aber für den doppelten Zeitraum. Steht einer Mutter 1000 Euro Elterngeld für zwölf Monate zu, könnte sie sich auch 24 Monate lang 500 Euro auszahlen lassen.

Worauf sollten man achten?

Mütter sollten Atteste über schwangerschaftsbedingte Krankheiten aus der Zeit vor der Geburt aufheben. Haben sie deswegen weniger verdient, werden die Monate bei der Berechnung für das Elterngeld nicht berücksichtigt. Freiberufler und Gewerbetreibende sollten vor der Geburt darüber nachdenken, ob sie Betriebsausgaben und Abschreibungen, die ihren Gewinn mindern, auf später verschieben können. Denn weniger Gewinn bedeutet weniger Elterngeld.

Was soll sich 2011 ändern?

Die Regierung plant, das Elterngeld für Geburten ab 2011 zu senken. Ab einem Nettogehalt von 1200 Euro soll es stufenweise von 67 auf 65 Prozent des Einkommens gesenkt werden. Hartz-IV-Empfänger erhalten derzeit auch den Mindestsatz von 300 Euro. Die Regierung plant, ihnen ab dem kommenden Jahr das Elterngeld grundsätzlich zu streichen. Auch Spitzenverdiener, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete 500.000 Euro im Jahr versteuern, bekommen ab Januar gar kein Elterngeld mehr.

© SZ vom 02.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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