"Ein oder zwei Jahre vermiete ich die Wohnung noch, dann ziehe ich selbst ein, oder eines meiner Kinder", diese Absicht hat so mancher Käufer. Ob dieser Plan aufgeht, hängt ganz von der jeweiligen Situation ab.
Eigenbedarf:Vom Vermieter zum Selbstnutzer
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Für die Eigenbedarfskündigung müssen Wohnungskäufer bestimmte Regeln beachten, zum Beispiel Sperrfristen einhalten. Und die können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
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