In der Regel dann, wenn sich die Einkommen der Partner stark unterscheiden. Dann fällt die Steuerlast, die sich bei gemeinsamer Besteuerung ergibt, deutlich geringer aus als der Betrag, den die beiden einzeln zahlen müssten. "Am größten ist die Differenz, wenn ein Ehepartner alles verdient und der andere gar nichts", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Grund ist die Progression: Ihretwegen müsste der Alleinverdiener eigentlich einen vergleichsweise hohen Steuersatz in Kauf nehmen. Durch die Halbierung des Einkommens beim Ehegattensplitting sinkt die Steuerlast deutlich.
Wie groß sind die Unterschiede?
Sie können einige tausend Euro im Jahr ausmachen. Ein Ehepaar etwa, bei dem ein Partner als Arbeitnehmer 80.000 Euro brutto im Jahr verdient und der andere Partner nichts, müsste bei getrennter Veranlagung knapp 22.000 Euro Steuern zahlen. Nehmen sie Ehegattensplitting in Anspruch, liegt die Steuerschuld nur bei gut 15.000 Euro - ein Unterschied von fast 7000 Euro. Verdient ein Partner 60.000 Euro und der andere 20 000 Euro, schrumpft die Differenz auf knapp 1500 Euro. Bei gleichem Bruttolohn beider Eheleute macht es keinen Unterschied, ob die beiden das Splitting nutzen oder nicht.
Hat das Splitting auch Nachteile?
In bestimmten Fällen kann das durchaus sein. Etwa dann, wenn die Ehepartner bei getrennter Veranlagung mehr Sonderausgaben absetzen können. So kann ein Partner etwa Pensionär sein und privat krankenversichert, der andere Arbeitnehmer und gesetzlich versichert. Bei gleichem Einkommen der beiden von 40.000 Euro kann die Steuerlast dann um einige hundert Euro geringer ausfallen, wenn sie auf das Ehegattensplitting verzichten. "Die höheren Sonderausgaben schlagen in diesem Fall stärker zu Buche als der Vorteil durch das Splitting", sagt Experte Rauhöft. In einigen Fällen sei die getrennte Veranlagung sogar bei unterschiedlichen Einkommen besser: "Ehepaare sollten daher im Zweifel ausrechnen lassen, ob Splitting für sie die auch wirklich die finanziell bessere Variante ist."