Dachlawine:Versicherung bei Schneeschäden

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Wenn Schnee vom Dach fällt und einen Passanten trifft oder Schaden anrichtet, kann es für den Eigentümer teuer werden. Welche Versicherungen können Immobilienbesitzer in Anspruch nehmen? Ein Überblick.

Von Isabelle Modler/dpa

Wenn eine Schneelawine vom Haus abgeht und einen Passanten trifft oder die Schneelast das Dach beschädigt, kann es teuer werden. Welche Versicherung greift dann für die Schäden? Eine Übersicht.

Schneelawine vom Dach: Ein Passant verletzt sich, weil ein Schneebrett vom Hausdach abgegangen ist und ihn getroffen hat. "Bei Mehrfamilienhäusern sollten Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben", rät Andreas Gernt, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Bei Einfamilienhäusern reicht meist die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers, wenn dieser das Haus selbst bewohnt. "Sie schützt vor Schadensansprüchen Dritter." Das gilt auch, wenn etwa ein Passant auf dem Gehweg wegen Glätte ausrutscht. Wichtig zu wissen: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Flächen, die zum Grundstück gehören, tagsüber räumen und bei Glätte streuen.

Schneedruck: Richtet die Schneelast auf dem Dach Schäden am Gebäude an, greift nicht automatisch die Wohngebäudeversicherung, warnt Gernt. "Das ist nur der Fall, wenn Versicherte zusätzlich eine Elementarschadenabdeckung abgeschlossen haben." Denn die Wohngebäudeversicherung schützt nur vor Grundrisiken - also bei Schäden etwa durch Brand, Blitzschlag oder Sturm und Hagel. Sein Tipp: Verbraucher sollten prüfen, ob im Vertrag dieser Elementarschutz enthalten ist. Andernfalls sollten sie ihn in den Vertrag aufnehmen lassen. Nur dann werden Kosten für Schäden erstattet, die Naturgewalten verursachen.

Schäden in Lawinengebieten: Wenn eine Lawine ein Haus beschädigt, ist das nicht nur ein Fall für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenabdeckung. Denn für Schäden im Haus ist die Hausratversicherung zuständig; sie ersetzt dann etwa kaputte Möbeln oder die Einrichtung. "Aber eben auch nur, wenn der Vertrag Elementarschäden abdeckt", erklärt Gernt.

Schäden am Auto: Wird ein Auto durch eine Schneelawine beschädigt, die vom Dach abgegangen ist, müssen Betroffene sich an ihre Kfz-Vollkaskoversicherung wenden. Unter Umständen können Betroffene Schadenersatzansprüche gegen Hauseigentümer geltend machen, wenn diese ihre Pflichten vernachlässigen.

© SZ vom 11.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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