Dachhaie unterwegs:Nicht aufs Dach steigen lassen

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Auch in diesem Jahr warnen Verbraucherschützer wieder vor sogenannten Dachhaien.

Die reisenden Dachdecker drängen Hausbesitzern Dienstleistungen auf und sind vornehmlich im Sommer in Wohnsiedlungen unterwegs, oft nach Stürmen.

Dort klingeln sie und weisen zunächst auf vermeintliche Schäden am Dach hin, die angeblich dringend behoben werden müssen. "Betroffen sind vor allem ältere Menschen, die nicht mit aufs Dach gehen können, um sich von der Richtigkeit der Behauptungen zu überzeugen", sagte Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.

Die Handwerker locken oft mit Sonderpreisen. Nachdem die überrumpelten Hausbesitzer einen Vertrag unterschrieben haben, beginnen sie sehr schnell mit der Reparatur, oft wird das Dach umgehend abgedeckt. Dabei stellen die Dachhaie dann weitere vermeintliche Mängel fest. "Einige nehmen Wasserflaschen mit aufs Dach und täuschen damit einen Wasserschaden vor", erläutert Keßler. Und sei das Dach erst einmal offen, trauten sich viele Hausbesitzer nicht mehr, von dem Vertrag zurückzutreten.

Meist seien die Arbeiten dieser Firmen gar nicht notwendig. Oft würden sie nicht sachgerecht ausgeführt, vor allem aber seien sie viel zu teuer: "Die Hausbesitzer können so mehrere Tausend Euro loswerden", warnt Keßler. Manche Firmen verlangen eine Anzahlung oder sogar die gesamte Auftragssumme in bar.

Darauf sollten sich Hausbesitzer keinesfalls einlassen, warnt die Verbraucherschützerin. Sie rät dringend davon ab, solche Aufträge an der Haustür abzuschließen. Stattdessen empfiehlt sie, Handwerker aus der Umgebung zurate zu ziehen und vor der Vergabe von Aufträgen Angebote mehrerer Firmen einzuholen.

Wer den Tricks der Dachhaie aufgesessen ist, kann die zu Hause geschlossenen Verträge mit dem nicht bestellten Dachdecker innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag, besteht das Recht sogar unbegrenzt, erläutert Keßler.

Besser sei es aber, sofort zu widerrufen und auch ein Grundstücksverbot - möglichst vorab per Fax oder unter Zeugen telefonisch - anzukündigen und durchzusetzen. Rückt die Dachdeckerkolonne dann trotzdem noch an, empfehle sich ein Anruf bei der Polizei.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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