Geld für ein Auto, das abgebrannt ist?
Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens kann vom Autohersteller sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im konkreten Fall (Az.: VIII ZR 38/14) hatte der Kläger im Jahr 2009 einen BMW gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben. Die Firma beseitigte zwar einen Teil der Mängel, den gesamten Vertrag wollte das Unternehmen aber nicht rückgängig machen.
Im August 2012 kam es dann zu einem Brand, zu diesem Zeitpunkt befand sich der Wagen allerdings noch immer beim Käufer. Der BGH musste nun klären, welche Ansprüche der Käufer und spätere Kläger gegen die BMW-Niederlassung in Mannheim hat.
BGH kippt Urteil des Oberlandesgerichts
In einem vorhergegangenen Urteil sprach das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ihm zwar etwa 38 000 Euro zu, also den Kaufpreis abzüglich einer Summe für die jahrelange Nutzung des Wagens.
Das OLG knüpfte die Auszahlung des Geldes aber an eine Bedingung, die der Käufer nicht beeinflussen kann. Denn er sollte die Ansprüche, die er an seine Kaskoversicherung wegen des Brandes hat, dafür an BMW abtreten. Damit war die Versicherung allerdings nicht einverstanden. Dieses Urteil kippte der BGH jetzt mit seiner Entscheidung.