Urteil im Abofallen-Prozess:Nepper der "Dummen und Angstzahler"

Es war eine ausgeklügelte Betrugsmaschinerie: Mit Hilfe von Online-Abofallen, automatischen Mahnschreiben und sogar eigenen Call-Centern prellte eine Hamburger Bande 800.000 Internet-Nutzer um insgesamt 4,5 Millionen Euro. Nun hat das Hamburger Landgericht die Täter verurteilt.

Ralf Wiegand und Helmut Martin-Jung

Das Geschäftsprinzip, nach dem es immer einen gibt, der dümmer ist als man selber, ist so alt wie der Handel an sich. Verkäufer drehen Kunden wertloses Zeug an, Drücker überreden die nette Oma an der Haustür zu einem Illustrierten-Abo auf Lebenszeit, unabhängige Finanzdienstleister preisen Hochrisiko-Papiere als todsichere Anlage an.

Prozess um Abzocke mit Abofallen

Prozess um Abzocke mit Abofallen: "Auf die Durchschnittlichen kam es den Angeklagten nicht an."

(Foto: dpa)

Um solch teure Fallen machen die meisten aufmerksamen Verbraucher einen Bogen, weshalb die Fallensteller ihre Geschäftsmodelle immer auf die Leichtsinnigen und Gehetzen, die Unachtsamen und Vertrauensseligen ausrichten, oder, wie eine am Mittwoch in Hamburg verurteilte Internet-Abzocker-Bande gerade zu Protokoll gab: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler."

Fünf Monate lang hat das Landgericht Hamburg das Geschäftsgebaren von sieben Angeklagten verhandelt, die mindestens 800 000 Menschen in ihre diversen "Abofallen" im Internet gelockt haben. So viele Menschen hätten die Nutzungsbedingungen auf drei verschiedenen Plattformen akzeptiert und so versehentlich ein Abonnement abgeschlossen.

Zwar haben nur acht bis 14 Prozent der vermeintlichen Abonnenten tatsächlich bezahlt, das aber reichte, um der Bande zu Einnahmen von mindestens 4,5 Millionen Euro zu verhelfen. "Hätten wirklich alle bezahlt, wäre ein Schaden von mehr als 50 Millionen Euro entstanden", sagte die Vorsitzende Richterin.

Operieren in der Grauzone

Der Kopf der Bande, David S., einschlägig vorbestraft, hatte gehofft, in einer "Grauzone" zu operieren, als er mit seinen Angeboten online ging. Dort konnte man Gedichte finden, einen "Liebestest" machen, nach Zitaten suchen oder Programme herunterladen, die es an anderen Stellen sowieso kostenlos im Internet zum Download gab, oft von namhaften Herstellern.

Sogenannte Landing Sites zogen die Nutzer auf seine Seiten, wenn etwa irgendwo im Netz ein Videoplayer zu aktualisieren war. Auch in den Suchmaschinen tauchten die unseriösen Seiten ganz oben auf, obwohl dort nur so genannte Sinnlosangebote mit "wirtschaftlich wertlosen Inhalten" verkauft wurden, wie das Gericht befand.

Mahnschreiben und Beschwerdeanrufe

Aber um Inhalte sei es auch gar nicht gegangen. Die Bande hatte es auf die Adressen abgesehen, die sie beim Anmeldevorgang einsammelte. Danach lief die Abzock-Maschinerie an: Vollautomatisch gingen den Neukunden per E-Mail oder Post Zahlungsaufforderungen zu über 60 bis 84 Euro für ein Jahresabo.

Zahlten sie nicht, verschickte ein zur Bande zählender Anwalt Mahnschreiben, die Summe stieg schnell auf mehr als 100 Euro. Das Netzwerk betrieb sogar eigene Call-Center, bei denen die Beschwerdeanrufe der Kunden eingingen. Doch geholfen wurde ihnen dort nicht, die unter falschen Namen operierenden Mitarbeiter rieten ihnen, zu bezahlen.

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