Neue Nutzungsbedingungen:Was Facebook-Nutzer jetzt wissen müssen

  • Facebook führt neue Geschäftsbedingungen ein. Das Verhalten des Nutzers wird stärker überwacht - auch auf anderen Webseiten.
  • Interaktive Anleitungen sollen es dem Nutzer erleichtern, zu entscheiden, wer seine Daten bekommt.
  • Juristen halten die Änderung für unwirksam. Der Nutzer hat allerdings kaum Mittel dagegen.

Von Matthias Huber

Von Freitag an gibt es im sozialen Netzwerk Facebook veränderte Geschäftsbedingungen und eine Reihe neuer Funktionen. Der US-Konzern verspricht Nutzern mehr Möglichkeiten, Privatsphäre- und Sichtbarkeitseinstellungen zu kontrollieren, doch bei Datenschützern wächst die Sorge: Die neuen AGB bringen auch eine viel detailliertere und zielgerichtetere Verfolgung des Nutzerverhaltens mit sich.

Außerdem können sich Nutzer kaum dagegen wehren. Wer Facebook nach diesem Freitag weiter verwendet, stimmt nach Ansicht des Unternehmens den neuen AGB automatisch zu, eine Möglichkeit zum Widerspruch ist nicht vorgesehen. Will man in Zukunft also nicht auf die Nutzung von Facebook verzichten, muss man sich mit folgenden Änderungen abfinden:

Personalisierte Werbung und Datenerhebung auch auf anderen Webseiten

Bislang wertet Facebook für die angezeigte Werbung lediglich aus, wie der Nutzer sich im sozialen Netzwerk verhält: Welche Beiträge er anklickt oder kommentiert, worüber er selbst in seinem Profil schreibt oder bei welchen Inhalten - auch auf fremden Webseiten - er den "Like"-Button betätigt.

Mit den neuen AGB will Facebook noch einen Schritt weiter gehen und das Internetverhalten auch auf fremden Webseiten beobachten und für Werbezwecke auswerten. Der "Like"-Button hat Facebook einst seine enorme Popularität beschert, mittlerweile ist er auf einer Vielzahl von Webseiten eingebunden - und soll so helfen, das Anzeigengeschäft des Konzerns lukrativer zu machen. Darüber kann Facebook registrieren, welche angemeldeten Nutzer die jeweilige Seite besuchen, auch ohne dass der Betreiber selbst mit Facebook Daten austauscht.

Mit diesen Informationen soll die Werbung gezielter auf die Interessen des Einzelnutzers zugeschnitten werden. Wer etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, könnte Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung zu sehen bekommen. Wer Urlaubsziele recherchiert, sieht womöglich verstärkt Werbung von Reiseveranstaltern.

Kritiker sorgen sich um Daten-Austausch mit Whatsapp

Gleichzeitig sollen die Nutzer aber auch besser darüber informiert werden, warum ihnen bestimmte Anzeigen präsentiert werden. Nutzer können deshalb einsehen, in welche Zielgruppe Facebook sie einordnet. Angezeigte Werbung können sie außerdem auf ihre Relevanz bewerten und so laut Facebook selbst dazu beitragen, nur interessante Reklame zu sehen - und die Anzeigenplätze für Unternehmen noch attraktiver zu machen.

Die Daten, die Facebook auf diese Weise sammelt, sollen nach Unternehmensangaben wie bisher nicht verkauft oder Werbekunden direkt zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen bietet sich Facebook lediglich als Lieferant für zielgerichtete Werbung an. Allerdings schüren die neuen AGB die Sorge, dass Facebook die Daten mit jenen aus dem weit verbreiteten Kurznachrichtendienst Whatsapp zusammenführen könnte, der seit Februar 2014 ebenfalls Teil des Konzerns ist.

Sollte das geschehen, werde dies per Anordnung untersagt, kündigte der bundesweit für Facebook zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar an. Sollte das Unternehmen einer solchen Anordnung nicht nachkommen, drohe ein Bußgeld, sagte er nach der Anhörung des Facebook-Europachefs, Lord Richard Allan, vor dem Rechtsausschuss des Bundestags.

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