Gwen Hinze zum ACTA-Abkommen:Internetfreiheit in Gefahr

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37 Nationen führen Geheimverhandlungen über neue Grundregeln des Netzes. Die Internetrechtlerin Gwen Hinze zum Stand der Diskussion.

J. Kuhn

Wird über die Zukunft des Internets im stillen Kämmerlein entschieden? Bei den internationalen Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) geht es nicht nur um die Bekämpfung der Produktpiraterie, sondern auch um Sanktionen gegen illegale Filesharer und eine stärkere Rolle der Internetprovider beim Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Gwen Hinze, Rechtsexpertin und internationale Geschäftsführerin der einflussreichen Nichtregierungsorganisation Electronic Frontier Foundation in San Francisco erklärt, was es mit dem Abkommen auf sich hat.

Wer bestimmt die Zukunft des Internets? Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln 37 Länder seit Monaten über neue Regelungen zum Urheberrecht - die auch wesentlich bestimmen könnten, wie das Netz künftig aussieht. Die Rechtsexpertin Gwen Hinze analysiert den Stand der Verhandlungen. (Foto: Foto: iStock, Gwen Hinze Grafik: sueddeutsche.de)

sueddeutsche.de: Was ist das ACTA-Abkommen und warum sollte es mich als Internetnutzer interessieren?

Gwen Hinze: Auf Initiative der Industrienationen verhandlen seit dem Jahr 2008 inzwischen 37 Länder, angeführt von den USA und der EU, über Produktpiraterie. Die Öffentlichkeit hat zwei Jahre lang nichts darüber erfahren, was bei den Treffen passiert. Durch verschiedene undichte Stellen ist aber inzwischen klar: Eigentlich sollte es dabei um Zollkontrollen und Ähnliches gehen - doch längst steht das Urheberrecht im Mittelpunkt, wobei hier die Luxusgüter- und Unterhaltungsindustrie augenscheinlich mächtig Druck auf die Delegationen der Industrienationen macht. Dabei geht es um Forderungen, die für die Internetfreiheit schwere Folgen hätten.

sueddeutsche.de: Können Sie Beispiele nennen?

Hinze: Im Jahr 2008 tauchte ein Memorandum verschiedener Industrieorganisationen auf ( hier als pdf, d. Red.), in dem diese drei Kernforderungen erhoben: 1. Die Verpflichtung von Internetanbietern, Nutzern nach mehrmaligen Verstößen gegen das Urheberrecht, zum Beispiel durch illegales Filesharing, den Anschluss zu sperren. Inzwischen ist dieses Verfahren unter Three-Strikes-Law bekannt. 2. Die Provider sollen den Internetverkehr filtern, um den Austausch urheberrechtlich geschützten Materials zu unterbinden. So etwas würde alle Benutzer betreffen und zu Methoden wie der Deep-Packet-Inspection führen, bei der jedes Datenpaket, das ausgetauscht wird, untersucht wird. 3. Die Provider sollen sich verpflichten, bei dem Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen die Daten der Verdächtigen herauszugeben - inzwischen ist dies in einigen Ländern bereits Realität.

sueddeutsche.de: Was wurde aus den Forderungen?

Hinze: Im Internet tauchte im Januar dieses Jahres ein Entwurf des Abkommens auf, in dem verschiedene Vorschläge von damals zur Diskussion gestellt wurden - zum Beispiel gesperrte Anschlüsse für Filesharer, aber auch neue Ideen wie das Durchsuchen von iPods an Flughäfen nach illegalen Kopien von Musikstücken. Dieses Papier hat Medien und Öffentlichkeit alarmiert, weshalb die Verhandlungspartner vor wenigen Tagen eine aktuelle Version des Abkommens veröffentlicht haben.

sueddeutsche.de: Was steht in der aktuellen Version?

Hinze: Der Druck scheint teilweise gewirkt zu haben. Im Dokument ist von Durchsuchungen von Computern durch den Zoll beispielsweise keine Rede mehr - allerdings gibt es Hintertürchen, zum Beispiel bei Arbeitslaptops. Auch Netzsperren werden nicht mehr als verpflichtend bezeichnet, allerdings sind sie weiterhin möglich - in Frankreich wurden sie jüngst bereits eingeführt.

sueddeutsche.de: Das klingt nach einer Entschärfung.

Hinze: Zum Teil, aber es gibt weiterhin Passagen, die mir Kopfzerbrechen bereiten. Künftig soll beispielsweise die "Anstiftung zu Urheberrechtsverletzungen" verfolgt werden - ein ziemlich vages Konzept, für das es in den USA wahrscheinlich keine gesetzliche Grundlage gibt. 1994 wurde im Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) festgelegt, Produktpiraterie zu verfolgen, wenn sie "kommerziellen Zwecken" dient; ACTA symbolisiert eine unauffällige Verschiebung dieses Maßstabs: Nun brauche ich als Privatmensch keine kommerzielle Interessen, keinen persönlichen Gewinn zu haben, um verfolgt zu werden. Hinzu kommt, dass die Rolle der Internetprovider international eine völlig andere werden könnte, weil sie für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können, wenn sie keine Vorkehrungen treffen.

sueddeutsche.de: Sie sind also nicht beruhigt.

Hinze: Im veröffentlichten Dokument stehen noch sehr viele Klammern, weshalb nicht klar ist, was am Ende bleibt und was nicht. Ich habe ein grundsätzliches Problem mit der Art und Weise, wie hier plötzlich aus Verhandlungen zu materiellen Gütern ein Abkommen über die Zukunft des Urheberrechts werden soll. Es gibt dazu bereits das TRIPS-Abkommen aus den Neunzigern, es gibt internationale Verträge und Regeln. Wenn wir eine neue Ordnung beim Urheberrecht haben wollen, soll es dann auf eine solche Weise diskutiert werden? Meine Antwort lautet: Nein. Wir mussten in den USA klagen, um an einige Dokumente zu kommen, weil alle teilnehmenden Nationen eine Stillschweigeerklärung abgegeben haben. Dabei betrifft das hier Menschen in aller Welt, es geht um die Zukunft des Internets und die Möglichkeit von Bürgern, sich dort zu entfalten, dort Dinge zu erschaffen, zusammenzuarbeiten.

sueddeutsche.de: Wann werden die Verhandlungen abgeschlossen sein?

Hinze: Eigentlich sollten sie schon 2008 beendet sein, nun wird Ende 2010 angepeilt. Aber danach müssen es in Europa erst einmal die Europäische Kommission und das Europäische Parlament absegnen, in Letzterem regt sich bereits Widerstand. In den USA ist keine Zustimmung durch den Kongress notwendig, Rechtsexperten prüfen das allerdings gerade ebenso wie die Auswirkungen auf bestehende internationale Verträge. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Monaten eine öffentliche Debatte über ACTA führen - die Veröffentlichung des Entwurfs hat uns dabei einen großen Schritt vorangebracht.

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