Technisch funktioniert die Ortung so: Die Signale, die Mobiltelefone aussenden, werden meist nicht nur von einer Basisstation, sondern von mehreren zugleich empfangen. Da bis auf den Meter genau bekannt ist, wo die Handymasten stehen, kann man mit einer sogenannten Kreuzpeilung in etwa feststellen, wo sich der Anrufer befindet.
Das Computerprogramm errechnet dazu aus der Stärke des Handysignals die Richtung und mutmaßliche Entfernung des Mobiltelefons von der jeweiligen Sende-/Empfangsanlage des Mobilfunkbetreibers. Der Einzugsbereich der Masten kann sich aber über etliche Quadratkilometer erstrecken. Weil zudem Häuser, Berge oder größere Ansammlungen von Metall die Ausbreitung der Funkwelle behindern können, bleibt das Verfahren jedoch ungenau.
Während in städtischen Gebieten Aufenthaltsorte auf bis 20 Meter genau identifiziert werden können, weil sich dort die Funkzellen von vielen Basisstationen über eine kleinere Fläche verteilen, liegt die Peilung auf dem Land schnell mal um einen Kilometer daneben - das erklärt, wieso der Ortungsdienst den tatsächlichen Standort des Autors gleich um fast einen Kilometer verfehlte.
Ihren Reiz haben die im Internet angebotenen Ortungsdienste dennoch. Zumindestens vermittelt die Peilung einen groben Eindruck davon, wo sich der Gesuchte aufhält. Der mutmaßliche Aufenthaltsort erscheint dabei auf einer Karte oder auch in einer Luftaufnahme.
Akku wird schlapp
Weitaus größer ist die Treffsicherheit, wenn das Mobiltelefon mit einem GPS-Empfänger gekoppelt ist, wie es bei Outdoor-Sportlern zunehmend beliebt ist; auch das iPhone von Apple verfügt über einen solchen Ortungschip. Der Nachteil daran ist, dass der GPS-Chip relativ viel Strom verbraucht, weil er, um die Position aktuell zu halten, ständig nach Signalen der GPS-Satelliten Ausschau halten und diese dann in Positionsdaten umrechnen muss.
Der Akku des Mobiltelefons wird dadurch um einiges schneller schlapp. Diese Art der Ortung funktioniert aber nur dann, wenn das GPS-Handy oder ein externes GPS-Gerät freie Sicht auf die Satelliten hat. Die ungenauere Peilung über die Handymasten funktioniert dagegen auch dann, wenn das Handy beispielsweise im Handschuhfach eines Autos liegt - es muss nur eingeschaltet sein.
Mobilfunkanbieter können aber nicht nur die Position eines Handys ermitteln. Sie sind auch dazu verpflichtet, Behörden mit entsprechender Befugnis das Abhören von Handytelefonaten zu ermöglichen. Telefonanbietern wird die Betriebsgenehmigung erst gar nicht erteilt, wenn sie die entsprechenden Überwachungseinrichtungen, zu denen auch das Abhören gehört, nicht installiert haben.
Die Bestimmungen, über deren Einhaltung die Bundesnetzagentur wacht, wurden nach den Vorgaben des Europäischen Instituts zur Standardisierung der Telekommunikation (ETSI) gestaltet. Allein bei Vodafone wird der Aufwand dafür auf rund 20 Millionen Euro im Jahr geschätzt, bundesweit vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) auf "hohe zweistellige Millionensummen" beziffert.