Datenschutz:Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

Welche Daten darf Google sammeln und welche nicht? Verbraucherschützer sehen die Rechte der Nutzer durch die Vertragsbestimmungen unrechtmäßig eingeschränkt. Sie haben gegen den Online-Giganten geklagt und gewonnen. Zumindest vorerst.

Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz mit einer Klage gegen verschiedene Punkte der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google durchgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt.

Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte er. Zudem hätten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden können.

Der vzbv hob in seiner Mitteilung hervor, dass er nur gegen unwirksame Datenverarbeitungsklauseln vorgehen könne, wenn diese als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet würden. Andernfalls fehle den Verbraucherzentralen nach geltendem Recht ein Klageinstrument. Die künftige Bundesregierung müsse daher "eine erweiterte Klagebefugnis" schaffen, forderte Billen.

Google ist deshalb der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, gegen die Datenschutz-Bestimmungen zu klagen, weil sie eben nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien. Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen sowie Funktionen von Diensten einzustellen. "Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind", erklärte ein Google-Sprecher.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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