Bildung:Neues Hochschulgesetz steht: Koalition sieht Verbesserungen

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Der Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg in Senftenberg. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Lange wurde in Brandenburg um ein neues Hochschulgesetz gerungen. Nun ist es vollbracht. Die Koalition lobt sich, doch nicht jeder ist zufrieden.

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Potsdam (dpa/bb) - Bessere Arbeitsbedingungen für Hochschulbeschäftigte, mehr Mitbestimmung für Studenten und mehr Eigenverantwortung für die Einrichtungen: Ein halbes Jahr vor der Landtagswahl will die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg mit dem neuen Hochschulgesetz noch ein wichtiges Vorhaben unter Dach und Fach bringen. Am Mittwoch stellten die Koalitionsfraktionen in Potsdam ihre Änderungen an dem Entwurf vor, den Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) im Vorjahr vorgelegt hatte.

Laut dem neuen Gesetz, das in der kommenden Woche im Landtag beschlossen werden soll, bekommen studentische Beschäftigte künftig Verträge, die mindestens zwölf Monate laufen. Die Hochschulen werden zudem verpflichtet, für wissenschaftliche Beschäftigte mehr Dauerstellen statt befristete Stellen zu schaffen. Sogenannte sachgrundlose Befristungen von Professuren werden abgeschafft und auch Erleichterungen für Lehrbeauftragte eingeführt.

Vorgesehen sind studentische Vizepräsidenten an den Hochschulen - dass soll aus Sicht von SPD, CDU und Grünen die Mitbestimmung stärken. Von etlichen anderen Veränderungen im Detail verspricht sich die Koalition mehr Autonomie und damit Verantwortung für die Hochschulen.

Nachjustiert haben die drei Fraktionen in dem Gesetzentwurf auch bei Regelungen etwa zum Klima- und Tierschutz. So sollen Studenten ein „Recht auf tierversuchsfreies Studium“ unkompliziert ohne Nachweis einer Gewissensnot beantragen können. Die Studierendenwerke werden zum Klimaschutz in Wohnheimen oder Mensen verpflichtet.

Konkretisiert wird im neuen Gesetz, wann Studenten nach Gewalttaten oder anderen schweren Verstößen exmatrikuliert werden können: Voraussetzung ist demnach eine rechtskräftige Verurteilung durch ein Gericht. Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation werden künftig auch bei schweren Taten von Studenten gegen Kommilitonen oder Lehrkräfte möglich sein, die sich außerhalb der Hochschulen zutragen - wenn eine konkrete Gefährdung des Studienbetriebs zu erwarten ist.

Was den Koalitionären noch wichtig ist: Der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) wird im Gesetz der Weg geebnet, sich zu einer sogenannten Voll-Universität mit mehr Möglichkeiten in Lehre und Forschung zu entwickeln.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Erik Stohn, zeigte sich angesichts des nun fertig formulierten Gesetzes überzeugt: „Zukunft wird in Brandenburg gemacht.“ Sein CDU-Kollege Michael Schierack verwies unter anderem darauf, dass der Wissenschaftsrat den gegenwärtigen Zustand der BTU als hinderlich für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Universität eingeschätzt habe. „Deshalb bin ich froh, dass wir den Prozess zur Voll-Universität jetzt starten.“ Die Grünen-Wissenschaftspolitikerin Sahra Damus lobte Fortschritte bei Klimaschutz oder bei „Guter Arbeit“.

Die Linke nannte das Gesetz „mutlos und enttäuschend“. „Nach knapp drei Jahren Dialogprozess, Demonstrationen und Streiks waren die Erwartungen an das neue Hochschulgesetz hoch“, erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Isabelle Vandre. Was nun vorliege, sei enttäuschend für alle, die auf echte Verbesserungen der sozialen Lage der Studierenden und der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft gedrungen hätten.

„Es werden zwar viele Paragrafen geändert, spürbar wird davon wenig sein“, meinte Vandre. So enthalte das Gesetz keine Quote für unbefristete Stellen. „Neue Stellenkategorien, die eine sichere Karriereplanung fernab der Professur ermöglichen sollten, sind entkernt und unterscheiden sich kaum von bisherigen prekären Beschäftigungsverhältnissen im Mittelbau.“

Wissenschaftsministerin Schüle zeigte sich erfreut in Sachen BTU Cottbus-Senftenberg: „Die Entscheidung für ein einheitlich universitäres Studienangebot unter Verzicht auf anwendungsbezogene Studiengänge stärkt die Wettbewerbs- und Kooperationsfähigkeit der BTU, befördert Forschung und Entwicklung und sichert die Karrierewege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ BTU-Präsidentin Gesine Grande erklärte, für ihre Hochschule sei das geänderte Gesetz eine sehr wichtige Grundlage, um die in den letzten Jahren eingeleitete und aus ihrer Sicht sehr dynamische Weiterentwicklung der Universität zu unterstützen.

© dpa-infocom, dpa:240313-99-324487/3

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