Hochschulen:Experten schlagen Änderungen für Hochschulgesetz vor

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Claudia Maicher (Bündnis 90/Die Grünen). (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

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Dresden (dpa/sn) - Bei einer Anhörung zum sächsischen Hochschulgesetz haben Experten am Montag Änderungsvorschläge unterbreitet. Die Landtagsabgeordnete Claudia Maicher (Grüne) sprach von wichtigen Punkten, bei denen Verbesserungsbedarf bestehe. Das betreffe etwa die Einführung einer Beauftragten oder eines Beauftragten, der sich um die Belange von Studierenden mit Behinderung kümmern soll, einfachere Prüfungsanmeldungen im Krankheitsfall und die Unterstützung der Studentenwerke bei Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Die Linken sahen sich durch die Anhörung in zuvor geäußerter Kritik bestätigt. Mehr Flexibilität, mehr Schutz für Studierende, mehr Mitbestimmung: Sachverständige hätten wesentlichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Koalition festgestellt. „Es braucht dringend eine Flexibilisierung des Studiums“, erklärte die Abgeordnete Anna Gorski und schlug einen Rechtsanspruch auf ein Teilzeitstudium, unbegrenzte Prüfungsversuche und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für eine Prüfungsunfähigkeit vor.

„Zwei wesentliche Änderungen im Gesetzentwurf wurden von den Sachverständigen positiv hervorgehoben: Zum einen können die Studentenwerke in Zukunft mehrjährige Zuschüsse erhalten und Rücklagen bilden. Das schafft langfristige Verlässlichkeit für die soziale Betreuung der Studierenden“, betonte Sabine Friedel (SPD). Zum anderen würden Neuerungen bei der Personalstruktur attraktive Karrierewege für das wissenschaftliche Personal eröffnen. Zugleich hätten die Experten deutlich gemacht, dass es vor allem auf die Ausgestaltung der Details ankommen werde.

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften machte am Montag parallel zur Anhörung mit einer Banner- Aktion vor sächsischen Hochschulen noch einmal auf ihre Forderungen aufmerksam. „Wir erwarten, dass sich Hochschulen in die Gesellschaft einbringen und sich klar gegen wissenschaftsfeindliche Bewegungen positionieren. Dafür braucht es noch mehr konkrete Strategien im Gesetz“, erklärte etwa Ludwig Firkert vom Studierendenrat der TU Dresden.

Das neue Hochschulgesetz soll das bisherige Hochschulfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2013 ablösen und die Rahmenbedingungen für die Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern.

© dpa-infocom, dpa:230306-99-852572/2

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