Dem Gesetz nach gehen Beamte im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand. Ein Lehrer in Hessen hat sich dagegen nun erfolgreich gewehrt. Er will unbedingt weiter unterrichten - und darf das auch. Das Land müsse ihn weiter beschäftigten, entschied das Verwaltungsgericht in Frankfurt.
Niemand dürfe wegen seines Lebensalters diskriminiert werden: Der verpflichtende Renteneintritt im Alter von 65 ist nur rechtens, wenn damit Ziele wie etwa eine ausgewogene Altersstruktur erreicht werden sollen. Das Land Hessen als Arbeitgeber habe dies in dem konkreten Fall aber nicht bewiesen. "Es liegt auch nicht auf der Hand, dass für jede Berufsgruppe eine allgemeine Altersgrenze die einzige Möglichkeit ist, dem Ziel einer Arbeitsteilung zwischen den Generationen gerecht zu werden", erklärte das Verwaltungsgericht.
Im vorliegenden Fall hatte der 65-jähriger Studienrat beantragt, erst im nächsten Sommer in den Ruhestand gehen zu dürfen. Das Kultusministerium hatte das abgelehnt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Wiesbadener Ministerium legte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel müsse sich mit dem Fall beschäftigen.