Stuttgart (dpa) - Der geistig behinderte Schüler Henri aus Baden-Württemberg darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium wechseln. Kultusminister Andreas Stoch entschied, den Beschluss des Gymnasiums gegen die Aufnahme des Elfjährigen in die fünfte Klasse nicht aufzuheben. Das erfuhr die dpa aus Regierungskreisen in Stuttgart. Die Eltern des Jungen mit Down-Syndrom hatten monatelang für seine Aufnahme an dem Gymnasium in Walldorf gekämpft. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil die Umsetzung der sogenannten Inklusion Behinderter auch andernorts nicht problemfrei läuft.
Bildung:Land entscheidet: Gymnasium darf behinderten Jungen ablehnen
Stuttgart (dpa) - Der geistig behinderte Schüler Henri aus Baden-Württemberg darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium wechseln. Kultusminister Andreas Stoch entschied, den Beschluss des Gymnasiums gegen die Aufnahme des Elfjährigen in die fünfte Klasse nicht aufzuheben. Das erfuhr die dpa aus Regierungskreisen in Stuttgart. Die Eltern des Jungen mit Down-Syndrom hatten monatelang für seine Aufnahme an dem Gymnasium in Walldorf gekämpft. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil die Umsetzung der sogenannten Inklusion Behinderter auch andernorts nicht problemfrei läuft.
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