BGB-Kommentar:Fragwürdige Ehrung

Eines der wichtigsten Arbeitsmittel für Juristen ist bis heute nach einem Nationalsozialisten benannt. Die SPD will das ändern.

Von Ronen Steinke, Berlin

Im Streit um den juristischen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der bis heute nach einem Nationalsozialisten benannt ist, will sich die SPD im Bundestag einschalten. Der BGB-Kommentar wurde 1939 zu Ehren von Otto Palandt benannt, dem damaligen Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes. Das Buch ist bis heute ein wichtiges Arbeitsmittel für Juristen, es erscheint im Münchner Beck-Verlag - und obwohl der NS-Jurist Palandt nie selbst einen Paragrafen darin kommentiert hatte, ist ihm die Ehrung erhalten geblieben. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, erklärte: "Wir wollen im Rechtsausschuss des Bundestags einen Beschluss herbeiführen, in dem der Beck-Verlag zur Umbenennung aufgefordert wird." Grüne und Linke haben Zustimmung signalisiert. Der FDP-Rechtspolitiker Jürgen Martens sagte, dass er nicht mitmachen werde. "Die historische Kritik an Otto Palandt ist nicht neu." Am BGB-Kommentar sei heute nur der Name NS-belastet, nicht der Inhalt. Der Palandt sei kein "Denkmal für einen Nationalsozialisten", sondern eher ein "Stolperstein" der deutschen Rechtsgeschichte. Für die Mehrheit im Rechtsausschuss kommt es nun auf die Union an. Deren rechtspolitische Sprecherin wollte sich bislang nicht äußern.

© SZ vom 22.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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