Zugunglück:Verteidiger fordern Bewährungsstrafe für Fahrdienstleiter von Bad Aibling

  • Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung in vollem Umfang schuldig.
  • Der Oberstaatsanwalt hob besonders hervor, dass der Fahrdienstleiter auf dem Handy spielte.
  • Die Verteidiger wollen eine Bewährungsstrafe.

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling soll der angeklagte Fahrdienstleiter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren Haft verurteilt werden. Bei dem Zusammenstoß starben zwölf Menschen, fast 90 wurden verletzt. Nach Überzeugung der Anklagebehörde ist der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung in vollem Umfang schuldig.

Oberstaatsanwalt Jürgen Branz hielt dem 40-Jährigen in seinem Plädoyer "kopfloses Verhalten" im Dienst am Unfalltag vor. Er listete eine ganze Kette von Fehlentscheidungen bei der Arbeit im Stellwerk auf. Vor allem rügte er das verbotene Handyspielen des Angeklagten bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar: "Letztlich liegt hier der Grund für die Fehlhandlungen des Angeklagten", sagte Branz vor dem Landgericht Traunstein. Ein technischer Fehler scheide aus.

Die Verteidiger fordern eine Bewährungsstrafe. Zwar sei der Fahrdienstleiter der fahrlässigen Tötung schuldig, sagten beide Anwälte in ihrem Plädoyer. Das Fehlverhalten des 40-Jährigen wiege aber nicht so schwer wie von der Anklagebehörde vorgetragen. Zudem habe der Prozess nicht zweifelsfrei ergeben, dass das verbotene Handyspiel Ursache der Fehlerkette des Angeklagten war, so Ulrike Thole und Thilo Pfordte übereinstimmend. Wenn das Gericht dennoch eine Haftstrafe aussprechen wolle, halten die Verteidiger maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis für angemessen.

Das Urteil wird am Montag verkündet. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

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