Urteil in Deggendorf:Ehemann erstochen: 47-Jährige muss zehn Jahre in Haft

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Nur wenige Monate nach der Hochzeit hat die 47-Jährige ihren 16 Jahre jüngeren Ehemann getötet. (Foto: dpa)
  • Eine 47 Jahre alte Frau ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
  • Die Frau hatte ihren Ehemann nach einem Streit erstochen.
  • Die Richterin ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Nach nur drei Monaten Ehe hat eine 47-Jährige ihren Ehemann erstochen - nun hat das Landgericht Deggendorf sie zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete die Kammer am Montag die unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. "Die Angeklagte ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Es ist mit weiteren Gewaltdelikten zu rechnen", sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Schwack. Sie sprach die Frau aus Zwiesel (Landkreis Regen) wegen Totschlags schuldig.

Zu dem tödlichen Streit war es nur drei Monate nach der Hochzeit gekommen. Zunächst hatte die erheblich betrunkene Frau im Mai mit einem Schraubenzieher zugestochen. Der tödliche Stich erfolgte nur wenige Minuten später mit einem Steakmesser. "Mit großer Wucht hat die Angeklagte das Brustbein ihres Opfers durchstoßen", begründete Schwack die Entscheidung der Kammer.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen gefordert. Diesem Antrag folgte die Kammer nicht. Die Tat sei auch aus Enttäuschung und Wut über das Verhalten des Ehemanns erfolgt. Dieser habe seine Medikamente nicht nehmen und einen Arzttermin nicht wahrnehmen wollen. "In dem Streit hat auch der Ehemann Öl ins Feuer geworfen", betonte die Vorsitzende Richterin.

Die kurze Ehe sei von gegenseitigen Verletzungen geprägt gewesen. Sie gipfelten letztlich in der physischen Attacke. Vor Gericht hatte die Frau die Stiche zwar eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten. Die 47-Jährige ist jedoch wegen mehrerer Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss vorbestraft. Vor zehn Jahren wurde sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie hatte ihren damaligen Lebenspartner mit einem Messer angegriffen und verletzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Revision zu prüfen.

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