Tödliche Schlägerei vor einer Disco:25-Jähriger muss ins Gefängnis

Er fühlte sich von einem 21-Jährigen provoziert und schlug ihm vor einer Disco in Rosenheim ins Gesicht. Sein Opfer stürzte unglücklich und starb. Nun muss ein 25-Jähriger für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Für den tödlichen Schlag ins Gesicht seines Opfers muss ein 25 Jahre alter Mann drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Traunsteiner Landgericht verurteilte den Schläger am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, die Staatsanwaltschaft auf fünf Jahre Haft plädiert.

Der Täter hatte am ersten Prozesstag gestanden, dem 21-Jährigen vor einer Diskothek in Rosenheim einen Hieb verpasst zu haben. Als Motiv gab er an, der junge Mann habe ihm den Stinkefinger gezeigt. Dadurch habe er sich provoziert gefühlt. Täter und Opfer kannten sich nicht. Beide waren am 7. September 2013 getrennt voneinander und jeweils mit Freunden auf dem Rosenheimer Herbstfest gewesen. Danach zogen sie durch die Stadt. Am frühen Morgen des darauffolgenden Tages kam es vor der Disco zu der folgenschweren Begegnung. Der 21-Jährige stürzte so unglücklich zu Boden, dass sein Kopf auf die Bordsteinkante aufschlug.

Vor Gericht entschuldigte sich der 25-Jährige bei den Eltern und dem Bruder des Getöteten, die als Nebenkläger auftraten. Er habe ihren Sohn und Bruder nicht töten wollen, sagte der 25-Jährige an die Adresse der Familie gerichtet.

Das Gericht wertete Geständnis und Reue zugunsten des nicht vorbestraften Verurteilten, der bereits 5000 Euro an die Angehörigen gezahlt hatte.

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