Streit wegen Jodl-Grab:Künstler Kastner scheitert vor Gericht

Der Künstler Wolfram Kastner muss den Nachfahren des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl rund 4000 Euro wegen der Beschädigung der Familiengrabstätte zahlen. Er hatte gegen seine Verurteilung durch Zivilgerichte in Karlsruhe geklagt, aber das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Münchner Urteile verletzten Kastner "nicht in seinem Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit", heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Um das Grab auf der Fraueninsel im Chiemsee gibt es viele Jahre Streit. Jodl liegt dort nicht begraben. Name, Dienstgrad und Lebensdaten stehen aber als Inschrift auf einem Steinkreuz, allerdings wurden diese 2020 abgedeckt. Kastner hatte 2015 und 2016 mit Aktionen protestiert. Einmal klebte er ein Schild mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher" ans Kreuz, mal brach er einen Buchstaben aus dem Namenszug. Zweimal bemalte er das Kreuz mit roter Farbe.

© SZ vom 15.05.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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