Steuern:Erbschaftssteuer: Bayern nimmt rund 2,4 Milliarden Euro ein

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Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration)

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Fürth (dpa/lby) - Bayerns Fiskus hat im vergangenen Jahr rund 2,4 Milliarden Euro aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer eingenommen. Damit blieben die Einnahmen etwa wegen Stundungen deutlich hinter dem zurück, was an Bescheiden festgesetzt wurde - dies waren laut Landesamt für Statistik 3,35 Milliarden Euro. Das Geld fließt vollumfänglich in die Kassen des Freistaats. 2021 hatte der Freistaat 2,54 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer eingenommen, damals waren 3,19 Milliarden Euro festgesetzt worden.

Gut die Hälfte der festgesetzten Steuer stammt laut Landesamt aus großen Erbschaften und Schenkungen, bei denen mehr als fünf Millionen Euro über die Freibeträge hinaus übertragen wurden. Sie machten ein Prozent der erfassten Fälle aus.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) betonte trotz der für den Staatshaushalt erfreulichen Einnahmen den dringenden Reformbedarf der Erbschaftssteuer: „Die immer weiter auseinandergehende Schere zwischen seit 14 Jahren stagnierenden Freibeträgen und drastisch steigenden Immobilienpreisen muss wieder geschlossen werden - daher haben wir auch Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“, sagte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.

Bayerns Klage in Karlsruhe zielt auf eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ab - für geringere Steuersätze und höhere Freibeträge. „Wir haben vielfach versucht, die Bundesregierung zu überzeugen, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer zu erhöhen - passiert ist aber nichts, obwohl die Bundesregierung bei einem Bundesgesetz jederzeit handeln könnte.“

„Uns droht der Ausverkauf unserer Heimat. Kinder müssen das Haus ihrer Eltern erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer sie zum Verkauf zwingt“, sagte Füracker. Grundstücke befänden sich teilweise über Generationen im Familienbesitz - das müsse auch in Zukunft so bleiben. „Von den Wertsteigerungen kann sich die Familie, die diese Grundstücke in Besitz halten möchte, nichts kaufen. Sie wirken sich aber unmittelbar auf die Höhe der erbschaftsteuerlichen Belastung aus.“ Fehlt das Geld für die Steuer, müsse verkauft werden.

Im Jahr 2022 wurden bei 25.312 Erbschaften oder Vermächtnisse und 10 757 Schenkungen Steuern festgesetzt. Das waren etwas weniger als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden dabei Vermögen in Höhe von 20,45 Milliarden Euro übertragen. Aus den Erbschaften und Vermächtnissen wurden 2,67 Milliarden Euro an Steuern festgesetzt, aus den Schenkungen 684 Millionen.

Wann die Erbschaft oder Schenkung stattfand, geht aus der Statistik nicht hervor. Auch Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Freibeträge, für die keine Steuer anfällt, wurden nicht gezählt.

© dpa-infocom, dpa:231016-99-580929/3

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