Rauchverbot:Streit um Schlupflöcher

Lesezeit: 2 min

Die wenigen Ausnahmen, die das strike Rauchverbot erlaubt, erregen die Gemüter. Vor allem Nichtraucherinitiativen schimpfen lautstark. Nur einer bleibt besonders gelassen.

Die geplanten Ausnahmen vom künftigen strikten Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie stoßen auf Zustimmung, aber auch auf lautstarke Kritik. "Ich kann damit leben", sagte der Hauptinitiator des Nichtraucher-Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, am Mittwoch. Die Detailregelungen des Gesundheitsministeriums zu dem neuen Gesetz sehen vor, dass bei privaten Familienfeiern in der Gastronomie auch weiterhin gequalmt werden darf, also etwa bei Taufen oder Hochzeiten. Dies sei zwar "schade", sagte Frankenberger. Er werde aber nicht gegen die Vollzugshinweise vorgehen. Das Ministerium argumentierte, es orientiere sich an einer Verfassungsgerichtsentscheidung.

Eigentlich gilt ab dem 1. August in Bayern ein striktes Rauchverbot - mit kleinen Schlupflöchern. (Foto: ag.dpa)

Die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) dagegen protestiert. Die von Umweltminister Markus Söder (CSU) verantworteten Vollzugshinweise seien teilweise klar gesetzeswidrig, sagte Vizepräsident Ernst-Günther Krause in einem dpa-Gespräch. Anders als in den Vollzugshinweisen vorgesehen sei es absolut nicht hinnehmbar, dass nun künftig bei privaten Familienfeiern in Gaststätten das Qualmen doch wieder zulässig sein solle. Diese Passagen in den Vollzugshinweisen müssten sofort zurückgenommen werden, forderte er.

Siegfried Ermer von der Initiative "Pro Rauchfrei" kritisierte, Söder rufe zum Gesetzesbruch auf. "In einem totalitären Staat würde man das Vorgehen von Söder als Staatsstreich bezeichnen", sagte Ermer laut Mitteilung. Schließlich widersetzte sich der Minister mit seiner Interpretation des neuen Gesetzes dem Willen des Volkes. "Wir werden dieses 'diktatorische Vorgehen' des Ministers Söder nicht dulden." Das Ministerium wies die Kritik zurück.

Der Gesetzentwurf verweise für Gaststätten auf das Bundesgaststättengesetz - und das ermögliche geschlossene Gesellschaften, erklärte eine Sprecherin. Und nach einer Verfassungsgerichtsentscheidung gelten echte geschlossene Gesellschaften als Privatbereich - ohne Zugriffsrecht für den Staat.

Auch die Grünen, die das Nichtraucher-Volksbegehren maßgeblich mit unterstützt hatten, nannten die Kritik an der Ausnahmeregelung übertrieben. Man solle jetzt auch nicht päpstlicher sein als der Papst, sagte Fraktionschefin Margarete Bause. "Da einen Streit um das letzte Aschestäubchen zu führen, halte ich für daneben", betonte sie. In den Vollzugshinweisen des Ministeriums heißt es, dass das strikte Rauchverbot im Fall einer "echten geschlossenen Gesellschaft" nicht greift. Voraussetzung ist, dass die Feier in einem abgetrennten Raum oder in der gesamten Gaststätte stattfindet. Als Beispiele werden "private Familienfeiern mit persönlicher Einladung" genannt, also etwa eine Hochzeit, eine Geburtstagsfeier oder eine Taufe.

Ein Schlupfloch für Raucherclubs wird es damit aber definitiv nicht geben - weil diese Clubs eine "offene Mitgliederstruktur" hätten. Die bayerische Bevölkerung hatte sich in einem Volksentscheid Anfang des Monats für ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie entschieden. Das neue Gesetz gilt von diesem Sonntag (1. August) an.

Zur SZ-Startseite

Chronologie des Rauchverbots
:Durchatmen und aussitzen

Der lange Weg zum totalen Rauchverbot - und zurück: Wie die CSU in Bayern das strikteste Verbot durchsetzt, nach Wahlschlappen zurückrudert und schließlich das Volk abstimmen lässt - eine Chronologie in Bildern.

K. Haimerl

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: