Prozess:Frau wirft Neugeborenes in den Müll - sechs Jahre Haft

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Die 21-Jährige brachte ein Mädchen auf der Toilette eines Supermarktes zur Welt. Vor Gericht bestreitet sie die Tötung, doch der Richter glaubt ihr nicht.

Für die Tötung ihres Neugeborenen ist eine 21-Jährige aus der Oberpfalz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Weiden sprach die Frau aus Neustadt an der Waldnaab am Montag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig. Die Frau habe das Mädchen auf einer Kundentoilette eines Supermarktes zur Welt gebracht und anschließend getötet, begründete der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, das Urteil.

Die Polizei hatte die Leiche des Säuglings zwei Tage nach der Geburt in einem Müllcontainer gefunden. Der Richter wertete die Situation, in der sich die 21-Jährige befand, als mildernden Umstand. "Die junge Frau war mit der Situation völlig alleine gelassen. Sie wollte das Kind nicht von vornherein töten."

Die bei ihrem Vater lebende Frau hat bereits zwei uneheliche Kinder (vier und zwei Jahre alt), zudem hat sie eine Abtreibung hinter sich. Zwar hätten die gesamte Familie und auch Arbeitskollegen von der erneuten Schwangerschaft wissen müssen, doch geholfen habe der jungen Frau niemand, erläuterte Leupold. "Auf der Anklagebank sitzt nur sie. Aber es stellt sich schon die Frage, ob ihr Vater nicht auch dazugehört."

Angeklagte bestritt die Tötung

Die Familie habe ihr nicht geholfen, so sei sie in die für sie ausweglose Lage geraten. Nach der Geburt auf der Toilette, bei der ihr zweijähriger Sohn anwesend war, stopfte sie dem Mädchen nach Überzeugung des Gerichts Papiertücher in den Mund und erstickte es so. Die Angeklagte hatte die Tötung bestritten und vor Gericht ausgesagt, dass sie das Kind später holen und in eine Klinik bringen wollte.

"Das wollte sie zu keinem Zeitpunkt", widersprach jedoch das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung der 21-Jährigen kündigt an, die Höhe des Strafmaßes überprüfen lassen zu wollen. "Wir werden fristgemäß Revision einlegen", sagte Rechtsanwalt Christoph Scharf. Er hatte in seinem Plädoyer vier Jahre Haft wegen Aussetzung eines Neugeborenen gefordert.

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