Nürnberg:Sarahs Mutter verhaftet

Bislang galt die Mutter der verhungerten Sarah aus Thalmässing als verhandlungsunfähig. Doch jetzt muss sich die krebskranke Frau vor Gericht verantworten.

Im Fall des verhungerten Mädchens Sarah muss sich nun auch die Mutter vor Gericht verantworten. Die 27-Jährige aus dem mittelfränkischen Thalmässing galt bislang wegen einer Krebserkrankung als verhandlungsunfähig. Im November stand allein der Vater wegen gemeinschaftlichen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth; er wurde zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Schicksal von Sarah hatte im August 2009 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Mädchen starb im Alter von drei Jahren in einer Klinik. (Foto: dpa)

Doch jetzt habe sich der gesundheitliche Zustand der Mutter stabilisiert, teilte ein Justizsprecher mit. Die Frau sei am Mittwoch verhaftet worden, das Landgericht Nürnberg-Fürth wolle möglichst bald mit der Verhandlung beginnen.

Sarahs Mutter war zuletzt wegen ihres Krebsleidens in einem Hospiz - einer Einrichtung zur Sterbebegleitung - untergebracht. Medizinische Untersuchungen hätten allerdings ergeben, dass die Frau derzeit "eingeschränkt verhandlungsfähig und mit bestimmten Maßgaben" auch haftfähig sei, erläuterte der Sprecher.

Das Schicksal von Sarah hatte im August 2009 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Mädchen starb im Alter von drei Jahren in einer Klinik. Sarah war bis auf die Knochen abgemagert, ihre Beine waren verkrüppelt. Die Familie hatte das Kind völlig vernachlässigt, die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen spätestens seit April nicht mehr ausreichend ernährt worden war.

Sarah wog zum Todeszeitpunkt nur 8,2 Kilogramm - normalerweise sind Kinder in dem Alter knapp doppelt so schwer. In der Verhandlung gegen den Vater hatte die Strafkammer darauf verzichtet, die bei Mord übliche lebenslange Haftstrafe zu verhängen. Der Vorsitzende Richter begründete diese Entscheidung damit, dass die Mutter die größere Verantwortung am Hungertod des Mädchens trage.

© SZ vom 11.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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