Nürnberg:Frau lebendig verbrannt: Lebensgefährte wird freigesprochen

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Freispruch im Nürnberger Mordprozess: Der Angeklagte Siegfried T. (rechts) wurder angeklagt, seine Lebensgefährtin mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib angezündet zu haben. (Foto: Nicolas Armer)
  • Nach Ansicht der Anklage soll der Mann die Frau nach einem Streit mit Benzin übergossen und angezündet haben.
  • Laut Obduktion lebte die Frau noch, als sie in Brand geriet.
  • Der Prozess um den Feuertod endet mit einem Freispruch. Das Gericht hielt es für möglich, dass sich die Frau selbst das Leben genommen hat.

Nach dem Feuertod einer 61-Jährigen in Nürnberg ist der Lebensgefährte der Frau vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hielt es am Dienstag für möglich, dass sich die Frau Mitte Januar selbst das Leben genommen hat. Mit ihrem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf lebenslange Haft für den 55-Jährigen plädiert.

Nach Ansicht der Anklage hatte der Mann die Frau nach einem Streit mit Benzin übergossen und angezündet, um eine vorangegangene Körperverletzung zu vertuschen. Laut Obduktion lebte die Frau noch, als sie in Brand geriet. In dem Indizienprozess konnte jedoch nicht bewiesen werden, dass die Frau getötet wurde. Daher entschied die Kammer im Zweifel für den Angeklagten. In einem anderen Verfahren war der 55-Jährige in erster Instanz wegen Körperverletzung an der 61-Jährigen verurteilt worden. Zudem hatte er rund 30 Vorstrafen wegen kleinerer Straftaten.

In ihrer Urteilsbegründung zeichnete die Vorsitzende Richterin das Bild einer durch Gewalt und Alkoholprobleme geprägten Beziehung. Immer wieder sei die Polizei bei dem Paar gewesen. Auch die Nachbarn hätten oft Streit mitbekommen. Meist hätten sie dann aber nur den Fernseher lauter gedreht. "Geholfen hat der Frau niemand", sagte die Richterin.

Wie das Gericht das Urteil begründet

Am Tag der Tat sei der Sohn der Frau zu Besuch gewesen, den sie seit vier Jahren nicht mehr gesehen habe. Ihm habe die 61-Jährige erzählt, dass ihr Lebensgefährte sie schlägt - und trotzdem habe ihr Sohn sie wieder mit dem 55-Jährigen allein gelassen. Die Kammer hält es für möglich, dass dies die Frau letztlich zu dem Entschluss brachte, sich selbst mit Benzin zu übergießen und anzuzünden. Denn nichts und niemand habe ihr geholfen - keine Anzeige, ihr Sohn nicht und auch nicht die Nachbarn.

Der Angeklagte erlitt bei dem heftigen Feuer ebenfalls Brandverletzungen an Kopf und Händen. Im Prozess konnte jedoch nicht geklärt werden, wie er sich diese Verletzungen zugezogen hat - durch eine Stichflamme beim Anzünden oder durch eine Verpuffung. Ebenfalls zu seinen Gunsten sprach aus Sicht des Gerichts, dass er völlig unter Schock stand, als er - nur mit einer Unterhose bekleidet - in der Januar-Nacht nach draußen lief.

Bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter habe er stets von einem Suizid der Frau gesprochen und mehrfach wiederholt, dass er ihr das nicht zugetraut hätte. Zudem habe der Mann kein Motiv für einen Mord gehabt. Er habe von der 61-Jährigen schließlich alles bekommen, was er gewollt habe - Wohnung, Sex und Gesellschaft. Durch den Brand habe er zudem sein eigenes Heim verloren.

Anmerkung der Redaktion: Wegen der wissenschaftlich belegten Nachahmerquote nach Selbsttötungen haben wir uns entschieden, in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche zu berichten, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Dann gestalten wir die Berichterstattung bewusst zurückhaltend und verzichten, wo es möglich ist, auf Details. Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (http://www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.

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