Nach Volksbegehren:Vogelschützer klagen für Streuobstwiesen

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Staatsregierung schütze Biotope nicht ausreichend

Von Christian Sebald, Hilpoltstein

Der Streit um den Schutz der Streuobstwiesen in Bayern wird vor Gericht ausgetragen. "In zwei Wochen sind wir so weit", sagt der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), Norbert Schäffer. "Dann reichen wir Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein." Der Grund: Aus Sicht des Naturschutzverbands erfüllt die Staatsregierung ihre Verpflichtung nicht, den Schutz der Streuobstwiesen zu verbessern. "Aber nicht nur das", sagt Schäffer. "Mit ihrer neuen Verordnung weicht sie ihn sogar so auf, dass die allermeisten schutzwürdigen Streuobstwiesen durch das Raster fallen." Die Verbesserung des Schutzes von Streuobstwiesen zählte zu den zentralen Forderungen des Volksbegehrens "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" Anfang 2019. Nach dessen überaus großem Erfolg hatte sich die Staatsregierung zur Umsetzung von dessen Forderungen verpflichtet.

In dem Streit geht es um die Kriterien, die eine Streuobstwiese zum Biotop machen. Nach der neuen Verordnung muss dazu der Kronenansatz von mindestens drei Vierteln der Obstbäume auf ihr in wenigstens 1,8 Metern Höhe sein. Dieser Wert überschreitet alle bisherigen Marken, etwa in Förderprogrammen. Die Folge aus Schäffers Sicht: Die Bauern können wirtschaften wie bisher, Streuobstwiesen sind nicht besser geschützt als in der Zeit vor dem Volksbegehren. Der LBV hat in Franken dazu eigens 21 ökologisch wertvolle Streuobstwiesen kartieren lassen. "Alle 21 sind nach der Verordnung kein Biotop", sagt Schäffer. "Das kann es nicht sein. Wir sind es den 1,7 Millionen Unterstützern des Volksbegehrens schuldig, dass unsere Kernforderungen umgesetzt werden." Streuobstwiesen zählen zu den vielfältigsten Lebensräumen. Die Experten der Landesanstalt für Landwirtschaft haben ermittelt, dass auf ihnen 5000 Tier- und Pflanzenarten vorkommen, darunter viele extrem seltene wie der Steinkauz und alle möglichen Arten von Wildbienen. Im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft sind aber vier Fünftel der Streuobstwiesen verloren gegangen. Gleichwohl sind viele Obstbauern strikt gegen strengere Schutzvorgaben. Nach dem Erfolg des Volksbegehrens haben sogar welche ihre Bestände umgesägt.

© SZ vom 27.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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