Millionenbetrug mit Geldanlagen:Siebeneinhalb Jahre Haft für Ex-Bankerin

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  • Ein Bankkauffrau hat Anleger um mehr als 30 Millionen geprellt. Nun wurde sie wegen Betrugs vor dem Landgericht Hof zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Die 52-Jährige hatte gestanden, Gelder zweckwidrig verwendet zu haben. Sie hatte damit ihren luxuriösen Lebensstil finanziert.

Um ihren luxuriösen Lebensstil zu finanzieren, hat eine Bankkauffrau Anleger um mehr als 30 Millionen Euro geprellt. Das Landgericht Hof verurteilte die 52-Jährige am Dienstag wegen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Ihr Ehemann erhielt wegen Geldwäsche ein Jahr auf Bewährung. Er hatte, als seine Frau bereits in Untersuchungshaft saß, noch 50 000 Euro abgehoben.

Bei Prozessauftakt im vergangenen Mai hatte die Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Beweisaufnahme gestaltete sich aber auch wegen der undurchsichtigen Geschäfte als äußert schwierig. "Dieses Firmen- und Vertragsgeflecht setzte sie dazu ein, um auf betrügerische Weise Anlegergelder zu erlangen", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Bankerin habe den Anlegern vorgespielt, dass die Einzahlungen sicher angelegt würden und ein Verlust ausgeschlossen sei. Tatsächlich verwendete die 52-Jährige das Geld aber für eigene Zwecke - darunter zum Kauf einer Villa.

Das Urteil nahmen die beiden Angeklagten reglos mit gesenkten Köpfen auf. Im Saal saßen viele geprellte Anleger. Etliche von ihnen äußerten sich nach dem Urteil enttäuscht: Die Strafe sei zu mild ausgefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für die Angeklagte gefordert, ihr Verteidiger höchstens sechs Jahre und neun Monate. Die 52-Jährige hatte zuletzt gestanden, Gelder zweckwidrig verwendet zu haben. Allerdings sah sie sich als Opfer: Sie selbst habe Geschäftspartnern aus der Bankenwelt vertraut, die ihr Anlagen mit hohen Renditen versprochen hätten. Ihr Plan sei es gewesen, aus den Gewinnen das von den Kunden abgezweigte Geld zurückzuzahlen. Die Kammer hielt das allerdings für unglaubwürdig. Wer die vermeintlichen Geschäftspartner waren, blieb in dem Verfahren in Hof nämlich im Dunkeln.

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