Landsberg:Hoeneß in Haft abgelichtet

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Ex-Mithäftling wegen heimlichen Fotografierens verurteilt

Von Christian Rost, Landsberg

Die Hälfte der dreieinhalb Jahre Haft, die Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufgebrummt bekam, musste er im Gefängnis verbüßen, ehe ihm die Reststrafe erlassen und er vor gut einem Jahr auf Bewährung entlassen wurde. Manche sahen in dem Straferlass einen Promi-Bonus der bayerischen Justiz. Doch vor dem Hintergrund, dass dem Präsidenten des FC Bayern nach seiner Verurteilung Kriminelle auf den Leib rückten und an ihm verdienen wollten, erscheint der Fall doch wieder in einem anderen Licht. Das Amtsgericht in Landsberg am Lech hat nun ein Paar verurteilt, das Hoeneß in der Haft heimlich fotografiert und gefilmt hatte und die Bilder zu Geld machen wollte. Das war aber nur ein weiterer Versuch, aus Hoeneß' Zeit im Gefängnis Kapital zu schlagen.

Hoeneß musste seine Haft in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten und saß dort sieben Monate ein, ehe er in ein Freigängerhaus verlegt wurde. Schon vor seinem Haftantritt gab es erheblichen Medienrummel um die JVA, die schließlich für die Reporter die Türen öffnete und für das Spektakel auch viel Kritik zu hören bekam. Offenbar angestachelt von dem medialen Hype um den prominenten Neuzugang heckte ein ehemaliger Mithäftling von Hoeneß einen Plan aus. Der 48-Jährige ließ sich von seiner Frau, 40, einen Kugelschreiber ins Gefängnis schmuggeln, mit dem man nicht nur fotografieren, sondern auch kurze Videoclips filmen kann. Das Gerät benutzte der Häftling, um Hoeneß über Monate hinweg heimlich abzulichten. Anschließend suchte die Frau nach einem Käufer für die Bilder. Angeblich bot sie zwei Fotos und ein Video an. Sie fand zwar einen Abnehmer, der 2500 Euro gezahlt haben soll. Dennoch kamen die Bilder nie an die Öffentlichkeit. Hoeneß hatte in einem Interview klargestellt, dass es für Zeitungen teuer werden würde, falls sie sich solche Praktiken zunutze machten. Er war es schließlich auch, der das Paar anzeigte, nachdem er von den Bildaufnahmen Wind bekommen hatte. Für den Mithäftling hat das nun einschneidende Folgen. Er muss wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und der Vertraulichkeit des Worts für weitere 14 Monate ins Gefängnis. Eine Bewährung kam für ihn nicht in Frage, weil er in der Haft auch andere Straftaten begangen hatte. Seine Frau kam mit einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung glimpflicher davon. Zudem muss sie 1500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Dem Urteil des Amtsgerichts ging eine Absprache der Prozessbeteiligten voraus - ein sogenannter Deal. Rechtskräftig ist das Urteil laut einem Gerichtssprecher noch nicht.

Bereits vor seinem Haftantritt war Hoeneß ins Visier eines Kriminellen geraten. Ein 51-jähriger Münchner hatte ihm mit Ärger im Gefängnis gedroht, wenn dieser nicht 215 000 Euro bezahle. Die Zeit in Haft werde sonst "kein Zuckerschlecken", hieß es in dem Erpresserbrief, der mit "Mister X" unterschrieben war. Uli Hoeneß hatte deswegen Schlafstörungen, und er machte sich Sorgen um seine Frau und seine Familie, wie ein Polizist, der in dem Fall ermittelte, berichtete. Der hoch verschuldete Mann wurde schließlich bei einer fingierten Geldübergabe gefasst. Wegen versuchter Erpressung wurde er letztlich zu drei Jahren Haft verurteilt.

© SZ vom 17.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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