Ärger löst eine Namensänderung im Haus Castell-Castell aus. Nach Angaben des Landratsamts Kitzingen darf sich Ferdinand Erbgraf zu Castell-Castell seit Mittwoch auf eigenen Wunsch hin Fürst zu Castell-Castell nennen. Dagegen hat die Anwaltskanzlei Bohl & Coll. Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Es fehle der wichtige Grund, der rechtlich notwendig sei, Namensänderungen zuzulassen. Dies könne die Eindeutschung eines ausländischen Namens sein. Eine Änderung des Namens, um damit den eigenen Stand zum Ausdruck zu bringen, sei dagegen gesetzlich ausgeschlossen. Die Kanzlei fordert die Regierung auf, dem Landratsamt diese Änderung zu untersagen. Warum das Landratsamt diese für zulässig hält, werde man öffentlich nicht begründen, sagte eine Sprecherin des Amtes.
Kitzingen:Ärger um Namensänderung
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