Karlsruhe:"Reichsbürger" scheitert vor BGH

Bundesgerichtshof weist Revision im Fall Georgensgmünd ab

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Mordes verurteilten "Reichsbürgers" Georg P. als unbegründet verworfen. Im Detail äußerten die Karlsruher Richter in einer Pressemitteilung am Dienstag zwar Bedenken, ob man bei dem getöteten Polizisten tatsächlich Arglosigkeit annehmen und Georg P. damit das Mordmerkmal der Heimtücke zur Last legen konnte. Doch das Landgericht habe die Tat des Angeklagten "rechtsfehlerfrei als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet" und die dafür im Strafgesetzbuch angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Georg P. wurde im Oktober 2017 wegen Mordes an einem Polizisten und versuchten Mordes an zwei weiteren Beamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte ein Jahr zuvor auf Mitglieder eines Spezialeinsatzkommandos geschossen, die in seinem Haus in der fränkischen Gemeinde Georgensgmünd Waffen sicherstellen wollten. Diese Tat hatte das Phänomen der "Reichsbürger"-Bewegung, das bis dahin fast unbemerkt existierte, jäh ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik, ihre Gesetze und Amtsträger nicht an.

Ein Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft, die eine besondere Schwere der Schuld feststellen lassen will, ist noch nicht entschieden. Das Urteil gegen Georg P. ist damit noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 06.02.2019 / henz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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