Freie Union:Pauli bleibt Vorsitzende

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Gabriele Pauli ist erleichert: Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies einen Antrag von Pauli-Gegnern auf Amtsenthebung zurück - aus verschiedenen Gründen.

Gabriele Pauli bleibt Vorsitzende der Freien Union (FU). Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte einen Antrag auf Amtsenthebung ab. Der Antrag hatte darauf abgezielt, neben Pauli auch den kommissarischen Schatzmeister der Partei, Josef Brunner, des Amtes zu entheben.

Gabriele Pauli bleibt Vorsitzende der Freien Union. (Foto: Foto: ddp)

Paulis Gegner zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. Der Vorsitzende Richter begründete den Spruch der Zivilkammer damit, dass keine Eile bestehe, weil Pauli - wenn überhaupt - nur bis zum Parteitag Ende August des Amtes enthoben werde.

Zudem habe es der Kläger versäumt, zuvor das FU-Schiedsgericht anzurufen. Schließlich müsse der Partei, um eine so weitreichende Entscheidung wie die Amtsenthebung vorzunehmen, großer Schaden entstanden sein. "Und das können wir nicht feststellen", begründete er die Entscheidung.

Gleichwohl rügte er einen Satzungsverstoß auf dem Sonderparteitag in Celle. Dies zu klären sei jedoch Sache des parteiinternen Schiedsgerichts.

Der Antragsteller und Mitgründer der Partei, Werner Winkler, wollte auch erreichen, dass die Mitgliederrechte Paulis ruhen, bis ein Schiedsgericht über die Frage eines Ausschlusses aus der Freien Union entscheide. Ferner sollten die Beschlüsse des umstrittenen Sonderparteitags in Celle für ungültig erklärt werden. Er wolle mit dem Antrag weiteren Schaden von der FU abwenden, begründete Winkler vor Beginn des Verfahrens seinen Antrag. Die Partei sei "auf jeden Fall" auch ohne Pauli denkbar - "wahrscheinlich auch besser als zuvor".

Nach seiner Ansicht sei der Parteitag in Celle beschlussunfähig gewesen, weil statt der satzungsmäßig vorgeschriebenen 50 nur 15 Prozent der Parteimitglieder anwesend waren. "Es entscheiden also 15 Prozent der Mitglieder über 85 Prozent", sagte er vor dem Landgericht.

Das geschasste Bundesvorstandsmitglied ergänzte, es seien "elementare demokratische Rechte verletzt worden", weil einzelne Pauli-Kritiker wie auch er gar nicht mehr in den Saal gelassen wurden.

Pauli betonte vor der Kammer, es sei von Anfang geplant gewesen, dass der erste Parteivorstand nur kurz im Amt bleiben und nicht zwei Jahre amtieren solle. Der Gründungsvorstand sollte dann vor dem Parteitag in Celle von sich aus zurücktreten, um eine Wahl von bundesweiten Vertretern zu ermöglichen.

"Als Vorsitzende einer Bundespartei musste ich Wert darauf legen, dass alle mitgenommen werden", sagte Pauli. Es habe nicht sein können, dass von 16 Mitgliedern des Bundesvorstandes 13 aus Bayern kommen. Ihre damaligen Stellvertreter Sabrina Olsson und Michael Meier hätten sich beim Parteitag wiederwählen lassen können. Da jedoch laut Pauli hinter ihrem Rücken versucht wurde, die Partei zu übernehmen, war die Amtsenthebung der Stellvertreter "zum Wohle der Freien Union" nötig.

Während Pauli mit ihren politischen Freunden den Urteilsspruch feierte, reagierten die Gegner niedergeschlagen. "Jetzt kann sie machen, was sie will", kommentierte Meier den Spruch. Schließlich sei ein FU-Mitglied mit dem vom Gericht geforderten Antrag auf Amtsenthebung Paulis vor dem parteiinternen Schiedsgericht gescheitert und ausgeschlossen worden.

Die FU-Vorsitzende selbst gab sich erleichtert. Sie sei froh, dass die Entscheidung so gefallen sei und man sich jetzt wieder der Sacharbeit widmen könne. Pauli fügte auf ddp-Nachfrage an, dass sie das Urteil so erwartet habe. "Man kann eine Partei nicht kapern. Weder auf politischem Wege, noch juristisch", sagte sie.

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