Im Streit um den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weg für eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts grundsätzlich frei gemacht. Die letzte Entscheidung habe aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, stellten die Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil klar. Das Urteil erhält einen klaren Wink an die bayerischen Richter: Danach sind nach europäischen Recht mehrspurig ausgebaute Straßen auch dann als Schnellstraßen einzustufen, wenn sie keine "Hauptstraßen des internationalen Verkehrs" sind oder durch eine Stadt führen. Der EuGH hatte unter anderem zu entscheiden, ob es sich beim Frankenschnellweg um eine Kreisstraße handelt, bei der wegen der geringen Länge keine Umweltprüfung notwendig ist, oder um eine Schnellstraße. Mit dem kreuzungsfreien Ausbau der im Stadtzentrum unterbrochenen Autobahn A 73 soll ein Nadelöhr beseitigt werden. Der Bund Naturschutz hatte dagegen geklagt.
Frankenschnellweg:Weg frei für Umweltprüfung
© SZ vom 25.11.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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